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Betriebsratsitzung - dürfen Ersatzmitglieder bei Einstellungen mit abstimmen?

J
jkl
Jan 2018 bearbeitet

dürfen Ersatzmitglieder bei Einstellungen mit abstimmen

5.18202

Community-Antworten (2)

G
Galaxy

06.12.2008 um 01:08 Uhr

@jkl

wenn sie ordnungsgemäß als EBRM geladen sind selbstverständlich, denn dann vertreten sie mit allen Rechten und Pflichten das orginäre BRM.....

M
Mona-Lisa

06.12.2008 um 08:17 Uhr

@jkl, und das beschränkt sich nicht nur auf Einstellungen! Wie "galaxy" schon völlig richtig sagt: "MIT ALLEN RECHTEN UND PFLICHTEN"! Der/die KollegIN vertritt dann das verhinderte BR-Mitglied nicht nur bei Sitzungen.

Warum sollte das Ersatzmitglied gerade bei Einstellungen nicht mit abstimmen dürfen?

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