Erstellt am 06.12.2008 um 00:08 Uhr von galaxy
@jkl
wenn sie ordnungsgemäß als EBRM geladen sind selbstverständlich, denn dann vertreten sie mit allen Rechten und Pflichten das orginäre BRM.....
Erstellt am 06.12.2008 um 07:17 Uhr von Mona-Lisa
@jkl,
und das beschränkt sich nicht nur auf Einstellungen!
Wie "galaxy" schon völlig richtig sagt: "MIT ALLEN RECHTEN UND PFLICHTEN"! Der/die KollegIN vertritt dann das verhinderte BR-Mitglied nicht nur bei Sitzungen.
Warum sollte das Ersatzmitglied gerade bei Einstellungen nicht mit abstimmen dürfen?