Betriebsratsitzung - dürfen Ersatzmitglieder bei Einstellungen mit abstimmen?
dürfen Ersatzmitglieder bei Einstellungen mit abstimmen
Community-Antworten (2)
06.12.2008 um 01:08 Uhr
@jkl
wenn sie ordnungsgemäß als EBRM geladen sind selbstverständlich, denn dann vertreten sie mit allen Rechten und Pflichten das orginäre BRM.....
06.12.2008 um 08:17 Uhr
@jkl, und das beschränkt sich nicht nur auf Einstellungen! Wie "galaxy" schon völlig richtig sagt: "MIT ALLEN RECHTEN UND PFLICHTEN"! Der/die KollegIN vertritt dann das verhinderte BR-Mitglied nicht nur bei Sitzungen.
Warum sollte das Ersatzmitglied gerade bei Einstellungen nicht mit abstimmen dürfen?
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