Zahlung von Zeitzuschlägen bei halber Freistellung?
Hallo
Ich stehe als Betriebsratsvorsitzender vor der Situation, demnächst 1/2 freigestellt zu werden. Ich arbeite Vollzeit und im Schichtdienst, erhalte daher auch Zeitzuschläge für Sonn-und Feietagsarbeit sowie für Nachtarbeit. Wie ist dieser Gehaltsposten in Zukunft zu bewerten? Erhalte ich die Hälfte des bisherigen Zeitzuschlagsdurchschnitts als Zahlung, da ich ja auch weiterhin zeitzuschlgspflichtige Schichtarbeit erbringe.
Community-Antworten (3)
05.12.2008 um 20:32 Uhr
@Euchin, du bekommst weiterhin das Entgelt, das dir auch bei Vollzeitbeschäftigung im Schichtbetrieb zustehen würde.
§ 38 BetrVG - IV. Entgelt- und Tätigkeitsschutz freigestellter Betriebsratsmitglieder
08.12.2008 um 10:59 Uhr
Hallo Euchin, bei mir ist das genau auch so der Fall, arbeite zur Hälfte auf Intensiv als KS und die andere Hälfte bin ich BR-Vorsitzende. Aus diesem Grund kann ich nicht immer die Wechselschichtarbeit leisten, bekomme aber deshalb nicht weniger Geld. Vor der BR-Tätigkeit hatte ich immer Wechselschichtzulage, daraus errechnet sich jetzt auch die Ausgleichzahlung, die ich monatlich bekommen, wenn ich in dem Monat die eigentlichen Vorraussetzungen zur Wechselschichtzulage selbst nicht erfüllt habe. Verdiene also das Gleiche, nennt sich dann auf dem Lohnzettel: fiktive Wechselschichtzulage und Ausgleichzahlung( Ausgleichzahlung betrifft dann die Zuschläge, die ich durchschnittlich hatte, vor BR-Tätigkeit, die ich aber aufgrund meiner Tätigkeit im BR nicht immer so leisten kann) Fiktive Wechselschichtzulage ist zwar die gleiche Summe wie Wechselschichtzulage laut Tarif, nur zur Berechnung zum Zusatzurlaub zählt diese Wechselschicht nicht mit, wenn ich den Nachtdienst nicht auch tatsächlich geleistet habe.Ist das klar so?
12.12.2008 um 20:06 Uhr
Hallo Birwein
Habe glaube ich eine gute Regelung gefunden. Das mit der Wechselschichtzulage war eigendlich nie ein Thema, die wird weitergezahlt, auch den Sonderurlaub erhalte ich wie gehabt. Hab meinem AG jetzt folgenden Modus vorgeschlagen: Meine Freistellung läuft ja erst mal bis zum Ende der Amtszeit. Ab 1.1.09 noch ca 17 Monate. Ich hab einfach mal ausgerechnet, wieviel Zeitzuschläge ( Nacht, - Wochenend und Feiertagsarbeit ) ich in den letzten 17 Monaten erhalten habe. Daraus den monatlichen Duirchschnitt errechnet. dies ist das Geld, das ich auf jeden Fall erhalten sollte. Mache ich jetzt in einem Monat mehr als den Durchschnitt, kommt das oben drauf. Ansonsten könnte mein AG ja so schlau sein, und mich nur noch zuschlagspflichtige Arbeit machen lassen und sich dadurch einen Batzen Geld sparen. Ich denke das ist ien plausieble und grechte Lösung.
Euchin
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