Hallo

Ich stehe als Betriebsratsvorsitzender vor der Situation, demnächst 1/2 freigestellt zu werden.
Ich arbeite Vollzeit und im Schichtdienst, erhalte daher auch Zeitzuschläge für Sonn-und Feietagsarbeit sowie für Nachtarbeit.
Wie ist dieser Gehaltsposten in Zukunft zu bewerten?
Erhalte ich die Hälfte des bisherigen Zeitzuschlagsdurchschnitts als Zahlung, da ich ja auch weiterhin zeitzuschlgspflichtige Schichtarbeit erbringe.