Hallo Kollegen,

folgende Formulierung ist neuerdings in den Arbeitsverträgen von 400 € Kraften:

Der Arbeitnehmer verzichtet ausdrücklich auf die Gewährung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Ist eine solche Formulierung nicht sittenwidirg??
Das verstößt doch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und auch gegen das TzBfG §4

DiePersonalabteilung sagte auf anfrage, das es da eine neue Vorschrift gibt.
Kennt einer von Euch was davon?

Gruß
Franz-Josef