400 EURO Kräfte von Urlaubs-und Weihnachtsgeld ausgeschlossen?
Hallo Kollegen,
folgende Formulierung ist neuerdings in den Arbeitsverträgen von 400 € Kraften:
Der Arbeitnehmer verzichtet ausdrücklich auf die Gewährung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Ist eine solche Formulierung nicht sittenwidirg?? Das verstößt doch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und auch gegen das TzBfG §4
DiePersonalabteilung sagte auf anfrage, das es da eine neue Vorschrift gibt. Kennt einer von Euch was davon?
Gruß Franz-Josef
Community-Antworten (4)
06.12.2008 um 12:08 Uhr
@Franz-Josef Dann lasst euch die "Vorschrift" doch zeigen.
06.12.2008 um 14:51 Uhr
@Franz.Josef Ich hab das hier gefunden, ist allerdings 2 Jahre alt:
http://www.pcwelt.de/it-profi/business-ticker/236394/weihnachtsgeld_fuer_frauen_und_teilzeitkraefte/
Das ist auch etwas älter:
http://www.lexrex.de/rechtsprechung/innovativ/ctg1086615601916/2077.html
....und das noch:
Teilzeit: Wenn Vollzeit-Mitarbeiter Weihnachtsgeld bekommen, haben auch die Teilzeit-Beschäftigten Anspruch darauf. Die Höhe hängt von der persönlichen Arbeitszeit ab (BAG, Az. 10 AZR 159/89).
06.12.2008 um 15:15 Uhr
@Franz-Josef, zu deiner Frage, nein. und.....zu beachten wäre bei Zahlung von Weihnachtsgeld u. U. die Gleitzone....
08.12.2008 um 09:15 Uhr
Hallo Franz-Josef, auch "Geringfügig Beschäftigte" (400,-- €-MA) sind Arbeitnehmer und dürfen nicht benachteiligt werden. Bei uns im Betrieb wurde das Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei den 400,-- €-MA anteilig auf den Stundenlohn berechnet. Etwaige Einmalzahlungen werden mit Freizeit vergütet.
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