Erstellt am 06.12.2008 um 11:08 Uhr von Immie
@Franz-Josef
Dann lasst euch die "Vorschrift" doch zeigen.
Erstellt am 06.12.2008 um 13:51 Uhr von carrie
@Franz.Josef
Ich hab das hier gefunden, ist allerdings 2 Jahre alt:
http://www.pcwelt.de/it-profi/business-ticker/236394/weihnachtsgeld_fuer_frauen_und_teilzeitkraefte/
Das ist auch etwas älter:
http://www.lexrex.de/rechtsprechung/innovativ/ctg1086615601916/2077.html
....und das noch:
Teilzeit: Wenn Vollzeit-Mitarbeiter Weihnachtsgeld bekommen, haben auch die Teilzeit-Beschäftigten Anspruch darauf. Die Höhe hängt von der persönlichen Arbeitszeit ab (BAG, Az. 10 AZR 159/89).
Erstellt am 06.12.2008 um 14:15 Uhr von pirat
@Franz-Josef,
zu deiner Frage, nein.
und.....zu beachten wäre bei Zahlung von Weihnachtsgeld u. U. die Gleitzone....
Erstellt am 08.12.2008 um 08:15 Uhr von pit47
Hallo Franz-Josef,
auch "Geringfügig Beschäftigte" (400,-- €-MA) sind Arbeitnehmer und dürfen nicht benachteiligt werden.
Bei uns im Betrieb wurde das Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei den 400,-- €-MA anteilig auf den Stundenlohn berechnet. Etwaige Einmalzahlungen werden mit Freizeit vergütet.