W.A.F. LogoSeminare

Beteiligung des Betriebsrates bei einem Gleichstellungsantrag

A
AufEinWort
Jan 2020 bearbeitet

Wie hat die Beteiligung des BR zu erfolgen? Bis dato kümmert sich der BR Vorsitzende um diese Anfragen selbständig, bzw. er gibt sie an einen sachkundigen Betriebsrat seines Vertrauens weiter. Das Gremium erhält KEINE Info zu diesem Vorgang. Erschwerend kommt hinzu, die SBV und der BR Vorsitz bündelt sich auf eine Person.

62404

Community-Antworten (4)

M
Meyman

23.01.2020 um 08:01 Uhr

Der AG gibt die Erklärungen dem Betriebsrat gegenüber ab und der Vorsitzende ist berechtigt diese Erklärungen entgegenzunehmen. Er ist verpflichtet diese Erklärungen an das Gremium weiterzugeben. Der Vorsitzende ist gewählt und kann auch abgewählt werden, wenn er sich nicht an die Vorgaben des BetrVG hält.

R
rtjum

23.01.2020 um 09:13 Uhr

Den gleichstellungsantrag stellt der Schwerbehinderte beim Arbeitsamt, dann bekommt er, der AG, der BR und die SBV einen Anhörungsbogen vom Arbeitsamt. Aufgrund der Angaben in den zurückgeschickten Bögen entscheidet das Arbeitsamt dann ob auf den GdB von 50 erhöht wird. Die Antwort von Meyman ist in diesem Fall teilweise Quatsch, aber auch solche Dinge gehören natürlich Gremium.

M
Meyman

23.01.2020 um 10:05 Uhr

@rtjum ich habe aus der Frage entnommen, dass zum 1. Wie der Betriebsrat beteiligt wird 2. Der Vorsitzende informiert das Gremium nicht und das der Vorsitzende auch SBV ist. Wollte der Fragesteller wissen, wer und wie man Antrag auf Gleichstellung stellt?

R
rtjum

23.01.2020 um 11:25 Uhr

eben der BR wird durch das Arbeitsamt beteiligt und nicht vom AG. Der AG bekommt, genau wie der BR und die SBV, einen Anhörungsbogen vom Arbeitsamt. Ganz klar ist aber der BRV darf das nicht im Alleingang erledigen.

Ihre Antwort