Zuschläge trotz Abwesenheit - wegen BR-Tätigkeit?
Hallo ,ich bin Stellv. Betriebsratvorsitzender und arbeite auf 3 Schichten. Durch viele Sitzungen,Konferenzen und Seminare bin ich oft abwesend.Wenn ich zb in diese Zeiten Nacht bzw Spätschicht habe, habe ich dann trotzdem Anspruch auf meine Zuschläge???
Oder wenn ich Betriebsbedingt von Nachtschicht auf Frühschicht wechseln muss,kann ich dann auch meine Zuschläge verlangen???
Community-Antworten (1)
05.12.2008 um 11:18 Uhr
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