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Betriebsvereinbarung - über eine Verlängerung des Tarifurlaubs?

K
kelebek
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

kann eine Betriebsvereinbarung über einer Verlängerung des Tarifurlaubs abgeschlossen werden?

8.20204

Community-Antworten (4)

W
wosp

04.12.2008 um 18:24 Uhr

Hallo kelebek,

wenn diese BV besser als die gesetzliche oder tarifliche Regelung ist, fällt sie unter das Günstigkeitsprinzig und kann abgeschloßen werden.

Wenn ihr wirklich solch einen Arbeitgeber habt, dann mal ganz schnell abschließen. Als zusätzlichen Punkt solltet ihr aber noch die Möglichkeit der Kündigung dieser BV beachten. Hier wäre es von vorteil, den passus"diese BV bleibt in Kraft, bis sie durch eine andere BV ersetzt wird" einzusetzen. So muß der AG mit euch verhandeln und wenn ihr mit seinen Vorschlägen nicht einverstanden seid, dann bleibt diese BV eben für alle Zeit bestehen.

Also.....nagelt ihn fest!!

D
DonJohnson

04.12.2008 um 19:15 Uhr

Was sind das denn für Weisheiten?

Läßt der TV überhaupt die BV zu? (siehe § 77 Abs 3 BetrVG). Wenn da nichts wegen Öffnung geregelt ist... Tja wo kein Kläger da kein Richter. Wenn der AG so nett ist, kann er das trotz TV Sperre aber über AV jederzeit machen. Dann gebe ich dir recht greift das Günstigkeitsprinzip.

Und jetzt mal von ewig gültig... Warauf berufst du dich dort genau? Der 87,1,5 greift hier ja wohl nicht und wenn auch wäre dann die Einigungsstelle da. Oder pochst du auf eine freiwillige BV? Oh, gewagt, erst Recht, wenn der TV keine Öffnung zuläßt (wovon ich aus gehe).

P
paula

04.12.2008 um 23:45 Uhr

@DJ

ich bin stolz auf Dich dass Du das mit dem Günstigkeitsprinzip nun durchblickt hast. Habe oft genug deswegen auf Dich eingeschlagen daher nun auch mal ein Lob!

Ich kenne ein Unternehmen die das ganze durch eine andere Formulierung umgehen. Da erhalten die MA 1,5 dienstfreie Tage und dafür gibt es keine bezahlte Betriebsruhe mehr an Karneval.

Vielleicht macht der AG ja auch eine Gesamtzusage. Hätte auch einen gewissen Charm

D
DonJohnson

05.12.2008 um 17:12 Uhr

@paula

Wann hast du das denn gemacht? Ich stand doch immer auf diesen Standpunkt (ich sprach immer von der Gesetzespyramide Verbesserung zu oberer Stelle möglich aber keine Verschlechterung zur tieferen). Hmmm, biste jetzt nciht mehr so stolz auf mich? Ich glaube aber den Fall von damals nioch ein wenig im Kopf zu haben, ging es nciht darum was jetzt besser oder schlechter ist?

Gruß DJ

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