Betriebsvereinbarung - über eine Verlängerung des Tarifurlaubs?
Hallo Zusammen,
kann eine Betriebsvereinbarung über einer Verlängerung des Tarifurlaubs abgeschlossen werden?
Community-Antworten (4)
04.12.2008 um 18:24 Uhr
Hallo kelebek,
wenn diese BV besser als die gesetzliche oder tarifliche Regelung ist, fällt sie unter das Günstigkeitsprinzig und kann abgeschloßen werden.
Wenn ihr wirklich solch einen Arbeitgeber habt, dann mal ganz schnell abschließen. Als zusätzlichen Punkt solltet ihr aber noch die Möglichkeit der Kündigung dieser BV beachten. Hier wäre es von vorteil, den passus"diese BV bleibt in Kraft, bis sie durch eine andere BV ersetzt wird" einzusetzen. So muß der AG mit euch verhandeln und wenn ihr mit seinen Vorschlägen nicht einverstanden seid, dann bleibt diese BV eben für alle Zeit bestehen.
Also.....nagelt ihn fest!!
04.12.2008 um 19:15 Uhr
Was sind das denn für Weisheiten?
Läßt der TV überhaupt die BV zu? (siehe § 77 Abs 3 BetrVG). Wenn da nichts wegen Öffnung geregelt ist... Tja wo kein Kläger da kein Richter. Wenn der AG so nett ist, kann er das trotz TV Sperre aber über AV jederzeit machen. Dann gebe ich dir recht greift das Günstigkeitsprinzip.
Und jetzt mal von ewig gültig... Warauf berufst du dich dort genau? Der 87,1,5 greift hier ja wohl nicht und wenn auch wäre dann die Einigungsstelle da. Oder pochst du auf eine freiwillige BV? Oh, gewagt, erst Recht, wenn der TV keine Öffnung zuläßt (wovon ich aus gehe).
04.12.2008 um 23:45 Uhr
@DJ
ich bin stolz auf Dich dass Du das mit dem Günstigkeitsprinzip nun durchblickt hast. Habe oft genug deswegen auf Dich eingeschlagen daher nun auch mal ein Lob!
Ich kenne ein Unternehmen die das ganze durch eine andere Formulierung umgehen. Da erhalten die MA 1,5 dienstfreie Tage und dafür gibt es keine bezahlte Betriebsruhe mehr an Karneval.
Vielleicht macht der AG ja auch eine Gesamtzusage. Hätte auch einen gewissen Charm
05.12.2008 um 17:12 Uhr
@paula
Wann hast du das denn gemacht? Ich stand doch immer auf diesen Standpunkt (ich sprach immer von der Gesetzespyramide Verbesserung zu oberer Stelle möglich aber keine Verschlechterung zur tieferen). Hmmm, biste jetzt nciht mehr so stolz auf mich? Ich glaube aber den Fall von damals nioch ein wenig im Kopf zu haben, ging es nciht darum was jetzt besser oder schlechter ist?
Gruß DJ
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Verlängerung befristeter Arbeitsvertrag Sachgrund Umgruppierung
ÄlterHallo, eine Kollegin ist Anfang des Jahres befristet als Soz.Pädagogin eingestellt worden (01.03.-30.09.2011). Einen Sachgrund gibt es, ist aber im Vertrag nicht benannt. Nun (im Sept.) wurde der K
Verlängerung einer Anstellung nach § 14 Abs. 1 TzBfG
ÄlterHallo Zusammen, ein Mitarbeiter hat von unserer Personalabteilung eine Verlängerung seines Arbeitsvertrages nach dem obigen § bekommen. Der Vertrag wurde am 19.06.2018 geschlossen und wurde jetzt bis
Urlaubsplanung - wer kann helfen?
ÄlterHallo, ich wurde neu zum Betriebsratmitglied gewählt und stehe jetzt schon vor meinem ersten großen Problem. Bei uns in der Firma gab es einen Generationenwechsel an der Spitze also Geschäftsführung
AZ Verlängerung nach TVöD - Sachstand ?
ÄlterHallo, ich habe da mal eine Frage zum Tarifvertrag TVöD. Zu meiner Frage muss ich noch ausführen dass im TV vereinbart ist ab dem 01.07.08 die Verlängerung der AZ von 38,5 Wochenstunden auf 39 zu erhö