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Evtl. Sozialplan bei uns im Haus - was passiert mit den JAV`s?

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Locdogg
Jan 2018 bearbeitet

Also: Ich war bis letzten Monat Jav!!!Aber nicht Freigestellt! Jetzt sind wieder JAV Wahlen, hab mich natürlich wieder aufstellen lassen!Bin aber kein Azubi mehr! Jetzt droht der Sozialplan!!!Ich hab ja eigentlich noch Kündingungsshutz nach meiner Amtszeit oder????? Und was passiert, wenn ich wieder als JAV gewählt werde kann ich dann gekündigt werden????Durch den Sozialplan??? Weil einen Sozialplan erstellt man ja, um an die kolegen ran zu gehen, die länger wie 13 jahre in einer firma sind und an die älteren leute!!!Um den Kündigunddchutz bei denen zu umgehen oder?????

Danke im Vorraus!!!

8.65209

Community-Antworten (9)

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Tanzbär

04.12.2008 um 08:24 Uhr

Manch einer wäre froh, wenn es einen Sozialplan gäbe. Bei dir "droht" er, was auch immer Du darunter verstehst. So richtig verstehe ich Dein Problem nicht, und deine ! und ? Tasten prellen.

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Locdgg

04.12.2008 um 20:05 Uhr

Du hast ja garkeine Ahnung! Sozialplan heisst Massenentlassungen! Da wird man eingestuft nach Länge in der Firma, Alter, ob Kinder, ob Frau etc. und um so weniger du das erfüllst, sprich keine Kinder,ledig etc. umso weiter oben landest du in der Liste!Und umso schneller biste weg!

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Peanuts

04.12.2008 um 20:33 Uhr

"Sozialplan heisst Massenentlassungen! Du hast ja garkeine Ahnung!"

Die Reihenfolge halte ich für zutreffender, zumindest was Dich betrifft.

"Da wird man eingestuft nach Länge in der Firma, Alter, ob Kinder, ob Frau etc. und um so weniger du das erfüllst, sprich keine Kinder,ledig etc. umso weiter oben landest du in der Liste! Und umso schneller biste weg!"

Soll es doch tatsächlich ArbeitnehmerInnen geben, die ganz einfach schützenswerter sind und das Ganze auch i.S.d. Kündigungsschutzgesetzes. Und ja, es greift der nachwirkende Kündigungsschutz.

Aber was heißt überhaupt "Jetzt sind wieder JAV Wahlen,.."? Die Regelwahlen mussten zwischen 1.10 - 30.11.08 erfolgen.

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Lotte

04.12.2008 um 20:42 Uhr

all, gibt es hier vielleicht ein Missverständnis zwischen Sozialplan und Sozialauswahl?

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Locdogg

04.12.2008 um 21:21 Uhr

also beantwortet vll jemand meine frage???

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Lotte

04.12.2008 um 22:23 Uhr

Locdogg, es gilt § 15 Abs.1 KSchG.

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Locdogg

04.12.2008 um 22:40 Uhr

Was heisst denn bitte es sei denn es liegen tatsachen vor die dem arbeitgeber dazu berechtigen jemanden zu kündigen also welche tatsachen!!!!

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Lotte

04.12.2008 um 23:04 Uhr

Locdogg, z.B. Gründe für eine fristlose Kündigung. Wenn Deine ganze Abteilung geschlossen wird und es keine Möglichkeit gibt, Dich in einer anderen Abteilung zu beschäftigen, wird es auch schwierig.

Aber noch mal zum Verständnis: Geht es um eine Sozialauswahl = Liste aller vergleichbaren MA oder um einen Sozialplan = Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die dem Arbeitnehmer infolge von geplanten Betriebsänderungen entstehen?

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Tanzbär

05.12.2008 um 10:11 Uhr

Jaja, ich habe keine Ahnung, nach 18 Jahren BRV. Mach dich doch bitte erst einmal kundig, worüber Du sprichst, Onkel Google kennst Du doch sicherlich. Und ein JAV, der nur wegen des Kündigungsschutzes JAV wurde (wer hat Dich da eigentlich wiedergewählt?), den können Deine Kollegen, die Du eigentlich vertreten sollst, am wenigsten gebrauchen. Im übrigen prellen Deine ! und ? immer noch.

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