Erstellt am 04.12.2008 um 07:24 Uhr von Tanzbär
Manch einer wäre froh, wenn es einen Sozialplan gäbe.
Bei dir "droht" er, was auch immer Du darunter verstehst.
So richtig verstehe ich Dein Problem nicht, und deine ! und ? Tasten prellen.
Erstellt am 04.12.2008 um 19:05 Uhr von Locdgg
Du hast ja garkeine Ahnung!
Sozialplan heisst Massenentlassungen!
Da wird man eingestuft nach Länge in der Firma, Alter, ob Kinder, ob Frau etc. und um so weniger du das erfüllst, sprich keine Kinder,ledig etc. umso weiter oben landest du in der Liste!Und umso schneller biste weg!
Erstellt am 04.12.2008 um 19:33 Uhr von peanuts
"Sozialplan heisst Massenentlassungen!
Du hast ja garkeine Ahnung!"
Die Reihenfolge halte ich für zutreffender, zumindest was Dich betrifft.
"Da wird man eingestuft nach Länge in der Firma, Alter, ob Kinder, ob Frau etc. und um so weniger du das erfüllst, sprich keine Kinder,ledig etc. umso weiter oben landest du in der Liste! Und umso schneller biste weg!"
Soll es doch tatsächlich ArbeitnehmerInnen geben, die ganz einfach schützenswerter sind und das Ganze auch i.S.d. Kündigungsschutzgesetzes. Und ja, es greift der nachwirkende Kündigungsschutz.
Aber was heißt überhaupt "Jetzt sind wieder JAV Wahlen,.."? Die Regelwahlen mussten zwischen 1.10 - 30.11.08 erfolgen.
Erstellt am 04.12.2008 um 19:42 Uhr von Lotte
all,
gibt es hier vielleicht ein Missverständnis zwischen Sozialplan und Sozialauswahl?
Erstellt am 04.12.2008 um 20:21 Uhr von Locdogg
also beantwortet vll jemand meine frage???
Erstellt am 04.12.2008 um 21:23 Uhr von Lotte
Locdogg,
es gilt § 15 Abs.1 KSchG.
Erstellt am 04.12.2008 um 21:40 Uhr von Locdogg
Was heisst denn bitte es sei denn es liegen tatsachen vor die dem arbeitgeber dazu berechtigen jemanden zu kündigen also welche tatsachen!!!!
Erstellt am 04.12.2008 um 22:04 Uhr von Lotte
Locdogg,
z.B. Gründe für eine fristlose Kündigung.
Wenn Deine ganze Abteilung geschlossen wird und es keine Möglichkeit gibt, Dich in einer anderen Abteilung zu beschäftigen, wird es auch schwierig.
Aber noch mal zum Verständnis:
Geht es um eine Sozialauswahl = Liste aller vergleichbaren MA oder um einen Sozialplan = Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die dem Arbeitnehmer infolge von geplanten Betriebsänderungen entstehen?
Erstellt am 05.12.2008 um 09:11 Uhr von Tanzbär
Jaja, ich habe keine Ahnung, nach 18 Jahren BRV.
Mach dich doch bitte erst einmal kundig, worüber Du sprichst, Onkel Google kennst Du doch sicherlich.
Und ein JAV, der nur wegen des Kündigungsschutzes JAV wurde (wer hat Dich da eigentlich wiedergewählt?), den können Deine Kollegen, die Du eigentlich vertreten sollst, am wenigsten gebrauchen.
Im übrigen prellen Deine ! und ? immer noch.