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Schwerbehindertenvertretung - Muss ein Betrieb mit 100 Mitarbeitern eine Schwerbehindertenvertretung haben?

M
mialtbvb
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich hätte ne Frage. Muss ein Betrieb mit 100 Mitarbeitern eine Schwerbehindertenvertretung haben? Wenn ja wo finde ich was darüber?

LG Michael Altmaier

9.29906

Community-Antworten (6)

K
Kölner

03.12.2008 um 13:59 Uhr

@mialtbvb Zwei Antworten: Ne muss er nicht. Ja muss er.

Ich tippe jetzt einfach mal: Meines Erachtens kommt es auf die Anzahl der Schwerbehinderten an. Ich könnte mir aber vorstellen, dass es einige Antwortgeber gibt, die davon auch Ahnung haben. ;-)

R
RolfH

03.12.2008 um 14:07 Uhr

Ja - so ist es kölner.

Nach § 94 Abs.1 SGB IX wird eine Vertrauensperson und wenigstens ein Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin in Betrieben und Dienststellen gewählt, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind.

K
Kölner

03.12.2008 um 14:12 Uhr

@RolfH Puh! :-))

R
RolfH

03.12.2008 um 14:32 Uhr

Danke Kölner,

dass Du "Puh" und "Buh" geschrieben hast ; -))

M
mic34

03.12.2008 um 15:21 Uhr

@RolfH

Meines Wissens ab einem Schwerbehinderungsgrad von mind.50% oder Gleichgestellte (Schwerbehinderungsgrad mind. 30% und gleichgestellt).

Gruß

Z
Zuli

04.12.2008 um 11:42 Uhr

@mic34

Fast richtig, Siehe § 2 (") und (3) SGB IX. Da ist geregelt wer als "schwerbehindert oder gleichgestellt" zählt. Man schreibt aber keine %%, sondern immer: GdB von 50 (oder eine andere Ziffer) GdB heißt Grad der Behinderung.

@ all Der BR hat gem. § 93 SGB IX auch Pflichten gegenüber den schwerbehinderten Menschen. Er wirkt u. a. auf die Wahl der Schwerbehindertenvertretung hin.

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