JAV und sichere Übernahme?
Hallo alle zusammen,
ich hätte da mal folgende Frage bezüglich der Übernahme an euch: ich wurde letzte Woche zum JAV gewählt, die Amtszeit sind ja 2 Jahre und meine Ausbildung geht ab jetzt auch noch 2 Jahre. Allerdings ist es so, dass die Neuwahlen noch vor Abschluss meiner Ausbildung sind. Was wäre, wenn ich nun nicht wiedergewählt werden würde, müsste man mich dann trotzdem fest übernehmen oder gilt dann das Ergebnis dieser Wahl in 2 Jahren
Danke für eure Antworten schon mal im Voraus
Community-Antworten (3)
03.12.2008 um 14:16 Uhr
@boriskleine Mich erschrecken solche Fragen sehr; vor allem wenn man zwischen den Zeilen liest!
03.12.2008 um 15:29 Uhr
@boriskleine
§78a BetrVG (2) Verlangt ein in Absatz 1 genannter Auszubildender innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich vom AG die Weiterbeschäftigung, so gilt zwischen Auszubildendem und AG im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch, wenn das Berufsausbildungsverhältnis *vor Ablauf eines Jahres nach Beendigung der Amtszeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung,.... endet.
Also: frühestens 3 Monate vor Ausbildungsende Weiterbeschäftigungsverlangen (schriftlich) an den AG.
Gruß
05.12.2008 um 19:08 Uhr
Ich bin vor einer woche zur jav gewählt worden und ich lerne jetzt im januar aus. das heißt, du musst dann, falls du wieder gewählt wirst, genauso wie ich, einen antrag auf unbefristete übernahme stellen, dafür gibt es auch vordrucke. solltest du jedoch vorher wissen, dass du eig. nicht übernommen werden sollst, dann solltest du den antrag kurzfristig einreichen, damit die geschäftsleitung/personalabteilung nicht so viel zeit hat, um wiederspruch einzulegen. Ansonsten einfach an den betriebsrat wenden.
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Was tun wenn die Zusammenarbeit mit dem BR nicht funktioniert?
ÄlterHallo ich habe mal einige Fragen, seit 2004 bin ich Vorsitzende der JAV. Bisher lief die Zusammenarbeit super mit unserem BR, leider verstehe ich nun seit einem halben Jahr die Welt nicht mehr. Ich
Übernahme nach § 9 BPersVG. Bitte um Hilfe
ÄlterHallo laut § 9 BPersVG gilt der Übernahme Schutz von JAV Mitglieder auch noch 1 Jahr nach dem ausscheiden aus der JAV wenn ich den § richtig verstanden habe. Sogar selbst wenn das JAV Mitglied die
Übernahme von JAV-Mitgliedern - nach §78a BetrVG?
ÄlterHallo, erstmal Infos: Übernahme von JAV-Mitgliedern - § 78 a BetrVG Als JAVi ist deine Übernahme im Betriebsverfassungsgesetz geregelt (§ 78a). Dort steht, dass dich dein Arbeitgeber
DRINGEND: JAV-Wahl ja/nein
ÄlterHi :-) Wir sind gerade frisch BR geworden und haben schon die erste terminkritische Sache auf dem Tisch: Unsere JAV (1 + 1 Ersatz) wird Mitte kommenden Monats mit der Ausbildung fertig. Der JAV