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JAV und sichere Übernahme?

B
boriskleine
Jan 2018 bearbeitet

Hallo alle zusammen,

ich hätte da mal folgende Frage bezüglich der Übernahme an euch: ich wurde letzte Woche zum JAV gewählt, die Amtszeit sind ja 2 Jahre und meine Ausbildung geht ab jetzt auch noch 2 Jahre. Allerdings ist es so, dass die Neuwahlen noch vor Abschluss meiner Ausbildung sind. Was wäre, wenn ich nun nicht wiedergewählt werden würde, müsste man mich dann trotzdem fest übernehmen oder gilt dann das Ergebnis dieser Wahl in 2 Jahren

Danke für eure Antworten schon mal im Voraus

7.64803

Community-Antworten (3)

K
Kölner

03.12.2008 um 14:16 Uhr

@boriskleine Mich erschrecken solche Fragen sehr; vor allem wenn man zwischen den Zeilen liest!

C
ccpw

03.12.2008 um 15:29 Uhr

@boriskleine

§78a BetrVG (2) Verlangt ein in Absatz 1 genannter Auszubildender innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich vom AG die Weiterbeschäftigung, so gilt zwischen Auszubildendem und AG im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch, wenn das Berufsausbildungsverhältnis *vor Ablauf eines Jahres nach Beendigung der Amtszeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung,.... endet.

Also: frühestens 3 Monate vor Ausbildungsende Weiterbeschäftigungsverlangen (schriftlich) an den AG.

Gruß

I
iced-angel

05.12.2008 um 19:08 Uhr

Ich bin vor einer woche zur jav gewählt worden und ich lerne jetzt im januar aus. das heißt, du musst dann, falls du wieder gewählt wirst, genauso wie ich, einen antrag auf unbefristete übernahme stellen, dafür gibt es auch vordrucke. solltest du jedoch vorher wissen, dass du eig. nicht übernommen werden sollst, dann solltest du den antrag kurzfristig einreichen, damit die geschäftsleitung/personalabteilung nicht so viel zeit hat, um wiederspruch einzulegen. Ansonsten einfach an den betriebsrat wenden.

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