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Betriebsvereinbarung ungültig?

S
Sykli
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Wir haben ein Problem mit unserer Betriebsvereinbarung, vielleicht kann uns ja jemand helfen. Es geht um die Erteilung von Schichtzulagen. Bisher war es so das wir innerhalb von 4 Wochen eine bestimmte Anzahl von Früh-, Spät- und Nachtschichten bringen mussten um die Schichtzulage zu erhalten. Da es dabei aber immer wieder Probleme gab (einige erhielten keine Schichtzulage, da sie ihre Stunden nicht schafften) entschieden wir uns, in Form einer Betriebsvereinbarung, den Betrachtungszeitraum von 4 auf 6 Wochen zu erhöhen. Nun mussten wir aber feststellen, das die Leute die Nachtschichten machen, nicht auf ihre nötigen Stunden kommen und somit durch die Betriebsvereinbarung benachteiligt sind. Gibt es eine Möglichkeit diesen Punkt der Betriebsvereinbarung für ungültig zu erklären und wenn ja, durch welche Paragrafen wäre dies gesichert?

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Community-Antworten (9)

RW
rainer w

03.12.2008 um 11:55 Uhr

@Sykli Na toll, welche Rechenkünstler waren denn da am Werk? So etwas klärt man im Vorfeld ab und rechnet es durch, denn das ist ja auch der Sinn einer BV. Eure BV steht erst mal und hat dann damit Gültigkeit. Zu allem Anderen lese Dir mal Bitte komplett den § 77 BetrVG durch.

G
ganther

03.12.2008 um 12:22 Uhr

jetzt mal ehrlich... ihr müßt euch schon mal überlegen was Ihr da unterschreibt! Der AG hat sich sicher ins Fäustchen gelacht.

Es stellt sich ja auch die Frage ob Ihr dazu überhaupt eine BV schließen konntet. Aber dann wäre ja die Regelung insgesamt tot was auch nicht hilfreich wäre.

K
kinglord

03.12.2008 um 12:46 Uhr

Hallo Sykli, wie auch rainer w sagt , schaut euch § 77 genauer an. Es gilt bei einer BV das " Günstigkeitsprinzip" das heist ihr könnt keine BV machen wo die MA schlechter da stehen wie davor. Habt ihr ein Tarifvertrag? Nachtschicht ist von 23: Uhr bis 06:00 Uhr und da sollte für jeden gearbeiteten Tag eine Nachtschichtzulage geben. ArbZG §2

S
Sykli

03.12.2008 um 13:27 Uhr

Leider haben wir keinen Tarifvertrag, haben einen Haustarif. Die nächte bekommen wir ja bezahlt, sogar schon ab 22.00 Uhr. Aber die 3-Schicht-Zulage bekommen wir nur, wenn wir eine bestimmte Anzahl an Stunden bringen (z.B. in 6 Wochen 68 Früh, 69 Spät und 75 Nachtstunden für die 3 Schicht Zulage).

P
paula

03.12.2008 um 14:03 Uhr

@kinglord

was ist das denn? Ich denke du solltest über das Günstigkeitsprinzip mal nachdenken... oder eine gute Schulung bei waf besuchen...

@sylki wie könnt ihr denn in einer BV etwas regeln was in Eurem Haustarifvertrag steht. Oder regelt dieser nur nicht die 3-Schichtzulage? ich würde dringend anraten sich § 77 Abs. 3 BetrVG anzuschauen

K
Kölner

03.12.2008 um 14:03 Uhr

@paula Wer weiss wie der Haustarif zustande kam...

P
paula

03.12.2008 um 14:07 Uhr

@kölner

ich habe da auch eine bestimmte Vermutung...

K
Kölner

03.12.2008 um 14:10 Uhr

@kinglord Nimm uns bitte aus der Dunklen Seite der Macht und führe uns ins Licht der Erleuchtung.

O
Olaf

03.12.2008 um 19:21 Uhr

Der §77 Abs. 3 könnte es richten. Arbeitsentgelte werden üblicherweise per Tarifvertrag geregelt und gehören nicht in eine BV. Sollten die "vier" Wochen im Tarifvertrag als Berechnung stehen, nochmal Glück gehabt.

Wenn ihr Pech habt kommt unter Umständen der §87 (1) 10 "Betriebliche Lohngestaltung" in Betracht, aber dazu müsste man den Haustarifvertrag kennen. Dann wäre die BV rechtswirksam.

Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Die AN müssten ihr Gehalt einklagen. Bleibt noch die Kündigung der BV

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