Erstellt am 22.01.2020 um 07:36 Uhr von Kratzbürste
Zwei zu eins. Da lässt sich durch Mehrheitsbeschlüsse doch vieles in den Griff bekommen. Zum Beispiel, dass die Tagesordnungspunkte bei den Sitzungen in der richtigen Reihenfolge sind.
Habt Ihr schon eure Grundlagenseminare besucht?
Erstellt am 22.01.2020 um 08:37 Uhr von nicoline
*nimmt bei den Sitzungen so viel Zeit in Anspruch, dass kaum die anderen Themen besprochen werden können.*
BetrVG – Kommentar für die Praxis
Peter Wedde
§ 29 Einberufung der Sitzungen
Die weiteren Sitzungen des Betriebsrats
Der Vorsitzende hat im Rahmen der Leitung die Sitzung zu eröffnen, das Wort zu erteilen ***und zu entziehen***, Abstimmungen durchzuführen und deren Ergebnis festzustellen, für eine Sitzungsniederschrift (§ 34) zu sorgen und die Sitzung zu schließen. Ihm steht - auch in Anwesenheit des AG (vgl. Rn. 37 ff.) - das Hausrecht im Sitzungszimmer zu. Aus dem Hausrecht leitet sich mangels gesetzlicher Regelung nicht die Befugnis ab, ein BR-Mitglied von der Sitzung auszuschließen.
***Der Vorsitzende kann einem BR-Mitglied in der Sitzung das Wort entziehen.***
Das wäre dann mal der erste Schritt für den oder die BRV.
Wenn Gespräche nichts nützen bleibt euch wohl nichts anderes übrig, als eine Neuwahl einzuleiten. Ob er dann wirklich nicht wieder gewählt wird ..........
Erstellt am 22.01.2020 um 08:42 Uhr von moreno
Jedes BRM handelt eigenverantwortlich da muss das Gremium halt mit Leben.
Seminare würde ich auch Empfehlen auch für den BRV wie er am besten mit solchen BRM umgehen kann. Ein oh der nervt uns und dann immer neu wählen macht den Betriebsrat unglaubwürdig. Selbst wenn er nicht wieder gewählt wird wer weiß was dann neu kommt.