Und noch eine Frage zu den bevorstehenden Wahlen!

Von den rund 20 Mitarbeitern im Unternehmen gibt es einige freiberufliche Mitarbeiter. Von diesen wiederum sind die Mehrzahl täglich Vollzeit anwesend und in den normalen Betriebsablauf eingebunden.

Leider gibt es zur Wahlberechtigung dieser Mitarbeiter auch keine verbindliche Aussage. Zum Einen finde ich die Aussage, dass freiberufliche Mitarbeiter generell nicht wahlberechtigt sind, zum Anderen aber auch, dass eben jene Freiberufler, die wie Festangestellte die Arbeitszeit im Betrieb verbringen auch wahlberechtigt sind.

Was ist richtig bzw. wo finde ich eine rechtsverbindliche Aussage dazu? Das BetrVG ist in dieser Hinsicht auch recht schwammig formuliert.