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Arbeitsamt oder was bei befristetem Arbeitsvertrag?

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Paggio
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Fachleute: Ein Mitarbeiter hat einen befristeten Arbeitsvertrag welcher am 31.12.08.endet.Besagter hat noch 2 Tage Urlaubsanspruch.Heute haben wir erfahren,das wir aus Arbeitsmangel ab 15.12. Urlaub machen sollen.Was geschied nun mit dem Mitarbeiter.

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Community-Antworten (4)

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DonJohnson

02.12.2008 um 18:13 Uhr

Was soll mit dem passieren? Wenn der AG Urlaub wegen Arbeitsmangels bestimmt (auf die Reaktion des BR wäre cih gespannt), dann ist das erstmal grundsätzlich so. Wenn der besagte Kollege nciht mehr Urlaubstage hat, ist das doch nciht sein Problem. Er ist doch bereit seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Wenn der AG die nciht annimmt, ist das sein Problem. Dann wird er die restlichen Tage dennoch ganz normal bezahlt. Alles Vorrausgesetzt, dass es keine BV gibt, die irgendwie sowas regelt.

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Paggio

02.12.2008 um 19:40 Uhr

Über diese Konstellation besteht leider keine Betriebsvereinbarung. Oder könnte (müßte) sich der Mitarbeiter arbeitslos melden. Anstatt 31.12 eben nun !5.12. Hat sich ab 1.1.09.arbeitsuchen gemeldet

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DonJohnson

02.12.2008 um 19:46 Uhr

Nee, braucht sich nicht arbeitslos melden. Er hat nen Vertrag bis 31.12, ist also zu dem Zeitpunkt nicht arbeitslos. Ich hoffe aber, dass er sich im Vorfeld arbeitssuchend gemeldet hat (Fristen beachtet?), ansonsten droht Sperre, aber das ist nen anders Thema. Wenn der AG die Arbeitskraft des AN nciht annehmen möchte, ist das wie gesagt seine Sache. Arbeitlos ist er zu dem Zeitpunkt nciht, und wenn es keine BV über flex arbeitszeit gibt oder so, dann ist das einzig und alleine das Problem des AG. Wünsch ihm noch mal viel Spaß beim bezahlten Mehrurlaub....

Gruß DJ

DAH
Der alte Heini

03.12.2008 um 00:15 Uhr

Paggio Das Arbeitsverhältnis läuft automatisch am 31.12. aus. Der Kollege hat, auch wenn der AG seinen Mitarbeitern Zwangsurlaub verordnet, weiter Anspruch auf vereinbarte Vergütung.

Der Kollege hat sich spätestens bis zum 01. Oktober 2008 bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend und am 02.01.2009 arbeitslos zu melden.

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