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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ordentliche Kündigung. Bereits neuen Job gefunden. Muß Arbeitsamt informiert werden???

A
anjab
Jan 2018 bearbeitet

hallo. da bei uns ja eine entlassungswelle (betriebsschliessung) stattfindet, kommen immer mehr fragen auf.

ein kollege frägt: er wurde ordentlich gekündigt. dies wollte er auch, da er eine abfindung dafür bekommen hat. seine kündigungsfrist läuft bis 30.11.07 (also 6 monate). die kündigung hat er heute erhalten. ab 1.9.07 hat er bereits einen neuen job! arbeitsvertrag bereits unterschrieben!!! muß er sich jetzt beim arbeitsamt melden oder nicht??? er meint nicht, da er ja direkt in ein neues arbeitsverhältnis übergeht. (er kann während der kündigungsfrist 2 wochen zum monatsende kündigen. da tut er dann mitte august). was muss er beachten, damit er keine probleme beim arbeitsamt bekommt, sollte er z.b. im neuen job (unbefristet) während der probezeit gekündigt wird???

danke anja

4.36401

Community-Antworten (1)

H
hans

31.05.2007 um 00:11 Uhr

Anja,

Deine Threads hier sind ja nicht ohne Informationsgehalt und ein Lehrstück für so manchen BR'ler. Bei Eurem aktuellem Problem jedoch rate ich Dir DRINGEND einen Anwalt hinzuzuziehen UND die GEW.

Zur FRage: m.E. muß er sich nicht melden, warum auch - wechsel von einem in ein anderes Beschäftigtenverhältnis. Wie das aber mit der Abfindung aussieht - was habt ihr den für einen Interessen- und Sozialplan?

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