Erstellt am 02.12.2008 um 06:46 Uhr von pit47
Hallo potsdam.74,
erstmal würde ich als BR ein "Betriebliches Eingliederungsmanagement" (BEM) nach § 84 Abs.2 SGB IX einleiten.
Die Stellungnahme für die Gleichstellung nach Rücksprache mit der Kollegin ausfüllen, ankreuzen, dass der Arbeitsplatz aus Gesundheitsgründen gefährdet ist.
Erstellt am 02.12.2008 um 07:23 Uhr von Lotte
potsdam, pit,
das mit dem BEM sollte man erst anfangen, wenn die Gleichstellung durch ist. Als Gleichgestellte hat die Kollegin wesentlich mehr Rechte als jetzt!
Wichtig ist bei der Stellungsnahme zur Gleichstellung: Ankreuzen, dass man von der Erkrankung und deren Einschränkungen weiß. Die Einschränkungen kurz auflisten. Z.B -Konzentrationsmangel, häufige Fehlzeiten, - geringe Belastbarkeit, - verlangsamter Arbeitsablauf...
Ganz wichtig: auf keinen Fall ankreuzen, dass der AP auch aus anderen Gründen als den behinderungsbedingten gefährdet ist.
Und alles natürlich vorher mit der Kollegin besprechen.
Erstellt am 02.12.2008 um 07:49 Uhr von galaxy
@potsdam.74
gibt es bei Dir im Betrieb keinen SBV? Hat die betroffene Köllegin den Antrag auf Gleichstellung alleine formuliert und ausgefüllt? Wenn nein, dann frag sie bitte mal, wer ihr dabei geholfen hat und nimm Kontakt mit demjenigen auf....
Ansonsten Vorgehen wie "Lotte" beschrieben hat....
Erstellt am 02.12.2008 um 09:21 Uhr von margies
Hallo potsdam,
ich bin SBV und habe in solchen Fällen die Beeinträchtigung bechrieben, die bei dem Einsatz am Arbeitsplatz vorhanden sind. Bitte nicht so schreiben, dass keine Weiterbeschäftigung möglich erscheint, dann nützt auch eine Gleichstellung nichts mehr. Aber die Stellungnahme sollte genau und ausführlich sein. Und bitte unbedingt auf die Gefährdung des Arbeitsplatzes hinweisen!
Viel Glück dabei! Gruß, margies