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Stellungnahme zur Gleichstellung mit Schwerbehinderten - wer kann helfen?

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potsdam.74
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen, ich weiß es ist schon spät, ich brauche dringend eure Unterstützung: Ich soll als Betriebsrat eine Stellungnahme zu einer GHleichstellung mit Schwerbehinderten Menschenschreiben, weiß aber nicht was. Wir arbeiten in einem Pflegeheim, die Koll. ist schon seit eienm Jahr krank. Vom AG wurde in der Stellungnahme angekreuzt, das der Arbeitsplatz gefährdet sei, ist er nüchtern betrachtet auch, sie hat große Defizite in der Dokumentation und Planung und große Sprachdefizite. Ich habe jetzt Angst das man der Kollegin kündigen kann, weil ein anderer Arbeitsplatz ist nicht vorhanden

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Community-Antworten (6)

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pit47

02.12.2008 um 07:46 Uhr

Hallo potsdam.74, erstmal würde ich als BR ein "Betriebliches Eingliederungsmanagement" (BEM) nach § 84 Abs.2 SGB IX einleiten. Die Stellungnahme für die Gleichstellung nach Rücksprache mit der Kollegin ausfüllen, ankreuzen, dass der Arbeitsplatz aus Gesundheitsgründen gefährdet ist.

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Lotte

02.12.2008 um 08:23 Uhr

potsdam, pit, das mit dem BEM sollte man erst anfangen, wenn die Gleichstellung durch ist. Als Gleichgestellte hat die Kollegin wesentlich mehr Rechte als jetzt!

Wichtig ist bei der Stellungsnahme zur Gleichstellung: Ankreuzen, dass man von der Erkrankung und deren Einschränkungen weiß. Die Einschränkungen kurz auflisten. Z.B -Konzentrationsmangel, häufige Fehlzeiten, - geringe Belastbarkeit, - verlangsamter Arbeitsablauf... Ganz wichtig: auf keinen Fall ankreuzen, dass der AP auch aus anderen Gründen als den behinderungsbedingten gefährdet ist. Und alles natürlich vorher mit der Kollegin besprechen.

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Galaxy

02.12.2008 um 08:49 Uhr

@potsdam.74

gibt es bei Dir im Betrieb keinen SBV? Hat die betroffene Köllegin den Antrag auf Gleichstellung alleine formuliert und ausgefüllt? Wenn nein, dann frag sie bitte mal, wer ihr dabei geholfen hat und nimm Kontakt mit demjenigen auf.... Ansonsten Vorgehen wie "Lotte" beschrieben hat....

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margies

02.12.2008 um 10:21 Uhr

Hallo potsdam,

ich bin SBV und habe in solchen Fällen die Beeinträchtigung bechrieben, die bei dem Einsatz am Arbeitsplatz vorhanden sind. Bitte nicht so schreiben, dass keine Weiterbeschäftigung möglich erscheint, dann nützt auch eine Gleichstellung nichts mehr. Aber die Stellungnahme sollte genau und ausführlich sein. Und bitte unbedingt auf die Gefährdung des Arbeitsplatzes hinweisen!

Viel Glück dabei! Gruß, margies

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ThomasK

17.09.2026 um 17:50 Uhr

Guten Abend zusammen, ich habe seit heute Abend so einen Fall auf dem Tisch und der Verlauf des Chats hat mir schon sehr geholfen. Im Formular der Agentur für Arbeit ist noch folgender Passus enthalten: 3. Ist der derzeitige AP aus Ihrer sich für (Betroffener) geeignet? Der Kollege übt die Stelle seit mehr als 10 Jahren aus und hat vor seiner Erkrankung den Anforderungen voll entsprochen. Die Stelle setzt unter anderem voraus, dass Reisetätigkeiten unternommen werden, was nicht mehr uneingeschränkt möglich ist.

T
ThomasK

17.09.2026 um 17:53 Uhr

Was wäre zu antworten Ja oder nein - Danke für Eure Hilfe. Beste Grüße Thomas

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