Zeitgutschrift für Urlaubstage (Wechsel der Wochenarbeitszeit)?
Hallo, wir haben momentan eine Frage, auf die wir nicht so recht eine Antwort finden. Seit Mitte des Jahres haben wir eine Zeiterfassung mit einem Korridor +/- x Stunden. Zum Jahresende soll das Zeitkonto ausgeglichen sein.
Nun haben wir einen Kollegen, der seit Quartal IV die Stunden reduziert hat (von 40 auf 30 Stunden die Woche) Im Quartal III hat der Kollege ca 15 Minusstunden gemacht.
Jetzt argumentiert der Kollege, dass er den Großteil seines Jahresurlaubs erst im Quartal IV genommen hat und ihm der Urlaubstag da ja nur noch mit 6 Stunden Zeitgutschrift bewertet wird, obwohl der Anspruch aus der Zeit davor stammt, also 8 Stunden wert war. Er möchte daher, dass ihm 12 Stunden aus den Urlaubstagen wieder gutgeschrieben werden.
Ist die Argumentation ok? Eigentlich bezieht sich ja Urlaub immer auf ganze Tage und genau damit argumentiert unsere Personalabteilung.
Gruß
meik
Community-Antworten (2)
02.12.2008 um 08:29 Uhr
meik, interessante Argumentation ;-) und man könnte darüber diskutieren, wenn der Urlaub in Stunden abgegolten würde. Da das BUrlG aber von Tagen spricht und er, so nehme ich an, seinen Urlaub, der ihm laut TV, AV zusteht, bekommen hat, zieht seine Argumentation nicht.
02.12.2008 um 08:56 Uhr
@meik
Hätte der Kollege vor dem 4. Quartal alle ihm zustehenden Urlaubstage genommen, dann würde, seiner Argumentation folgend, der AG jetzt von Ihm die 12 Stunden, die er "zuviel" genommen hätte, wenn er schon alle UT im 1-3 Quartal "verbraten" hätte, ja auch zurückfordern können. ;-))
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