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Aufgabenbereich und Weiterbestehen der JAV bei weniger als 5 Azubis?

G
Gert
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen. Vor kurzem wurde bei uns eine JAV gewählt, da wir zum ersten Mal mehr als 4 Auszubildende haben (insgesamt jetzt 6). Zwei davon werden allerdings ab Anfang nächsten Jahres definitiv keine Auszubildenden mehr sein, das heißt, es wären dann weniger als 5 Auszubildende vor Ort. Bleibt die unlängst gewählte JAV trotzdem weiter bestehen?

Eine weitere Frage: Bei den Aufgaben der JAV liest man überall Formulierungen wie: "Die JAV nimmt die besonderen Belange der Jugendlichen und der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten unter 25 Jahren wahr." Bedeutet dies nun im Klartext, dass sich die JAV um jugendliche Arbeitnehmer unter 18 und um die Auszubildenden unter 25 zu kümmern hat oder generell um Arbeitnehmer unter 25? Habe da schon unterschiedliche Meinungen gehört und um ehrlich zu sein, geht das für mich aus der Formulierung auch nicht einwandfrei hervor, obwohl ich der Meinung bin, dass ersteres korrekt ist.

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Community-Antworten (2)

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Mecki

01.12.2008 um 16:38 Uhr

Hallo Gert,

die JAV bleibt bis zum Ende der 2-jährigen Amtszeit bestehen. Gemäß Basiskommentar von Klebe findet die Regelung des § 13 Betr. Verf. Gesetz Abs. 2 Nr.1 (Steigen oder Sinken der JAV) auf die JAV keine Anwendung.

Die JAV ist für alle Jugendlichen bis 18 zuständig. Außerdem darüber auch für alle Azubis, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

G
Gert

03.12.2008 um 09:46 Uhr

Danke, damit ist soweit alles klar.

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