Kettenvertrag über 2 x 1,5 Jahre ohne Befristungsgrund - liegt dann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vor?
Hallo Leute, wir wählen erstmals einen Betriebsrat. Haben eine aussichtsreiche und beliebte Kandidatin, die jedoch einen Kettenvertrag ( bestehend aus 2 Verträgen a 1 1/2 Jahre ) hat. Ihr Arbeitsverhältniss endet zum 31.03.06 - sie wäre dann 3 Jahre im Haus. Die Verträge sind nicht mit einem ausdrücklichen Befristungsgrund behaftet. Wie groß sind ihre Chancen bei Entlassung die Kündigungsschutzklage ( wegen bereits bestehenden unbefristeten Vertrag ) zu gewinnen um das Betriebsratsamt auszuüben ? zu gewinnen und das Betriebsratsamt auszuüben
Community-Antworten (1)
24.01.2006 um 16:40 Uhr
Hallo Harry, zunächst: Einschlägig ist hier keine Kündigungsschutzklage, sondern eine Klage nach § 17 TzBfG mit dem Antrag festzustellen, daß das Arbeitsverhältnis wegen einer unwirksamen Befristung nicht beendet ist. Die Unterscheidung zwischen befristeten Arbeitsverträgen mit und ohne Rechtsgrund ist manchmal sehr schwierig. Wenn ich mich recht erinnere, haben die Gerichte entschieden, daß es keiner ausdrücklichen Nennung eines Befristungsgrundes bedarf, wenn sich der aus dem Gesamtzusammenhang gibt (z.B. Vertretung für einen Arbeitnehmer in Elternzeit). Die Kollegin wäre gut beraten, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen. Gruß otto
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