Erstellt am 28.11.2008 um 08:46 Uhr von pirat
@Peter,
ein sehr sensibeles Thema....ein wenig Lektüre .....
http://www.betriebsrat.com/informationsportal/gerichtsurteile/texte/pg053063.php
dies die Empfehlung für AG´s...
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung20083.html
Erstellt am 28.11.2008 um 09:14 Uhr von frager1
Der BR ist nicht die Betriebspolizei, dass sollte ihm imme rbewust sein. Hier kommt es u.a. darauf an, wie der Kontakt des BR zu den Beschäftigten insgesamt und besondes zu dem Betroffenen ist.
Ein vertrauliches Gespräch mit dem Hinweis auf die möglichen negativen Folgen könnte sinnhaft sein. Weiter wäre die Frage: Gibt es einen "Drogenbeauftragten" oder "Sozialbetreuer" im Betrieb? Diese könnten eingebunden werden.
Sollten andere AN durch das Alkoholproblem geschädigt oder gefährdet werden, sollte der BR aber zu mindest mit einem eindringlichen Gespräch handeln, denn er ist BR für alle.
Erstellt am 28.11.2008 um 09:33 Uhr von Galaxy
@Peter von Steiffenrein
gibt es eine BV "Sucht"?
Ist sehr hilfreich, wenn keine vorhanden, mal drüber nachdenken, eine abzuschließen..