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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gespräch eines Arbeitnehmers mit der Personalabteilung - nur ein Betriebsratmitglied zum Gepräch beisitzten lassen, oder eine Vertrauensperson seiner Wahl?

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well03
Aug 2017 bearbeitet

Hallo,

kann ein Arbeitnehmer der zu einem Gepräch in die Personalabteilung bestellt wird nur ein Betriebsratmitglied zum Gepräch beisitzten lassen, oder eine Vertrauensperson seiner Wahl.

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Community-Antworten (4)

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DonJohnson

27.11.2008 um 19:59 Uhr

Kann, oder darf?

Ist ein BRM keine Vertrauensperson? Wer kennt sich in der Regel besser aus in Gesetzen und Verordnungen, ein BRM oder ein Kollege? Wer könnte bei eventuellen Beschwerden des AN besser vermitteln, das BRM oder ein Kollege der da nciht für geschult und keine rechtliche Grundlage hat?

Und letzte Frage, was sagt das Gesetz?

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well03

27.11.2008 um 21:16 Uhr

Hallo Don Johnsen,

es geht um eine sexuelle Tätigkeit die im Betrieb statt gefunden hat und schon mehrere Gespräche mit einem BRM und der Personalabteilung statt fanden. Leider ist der Kollege nun gesundheitlich etwas angegriffen und das Thema ist im peinlich, sodaß er das nächste Gespräch lieber mit einem Bekannten aus seiner nähreren Umgebung der ebenfalls in der Firma arbeitet führen in seinem Beisein. Die Angelegenheit wird demnächst bei der Stattsanwaltschaft angezeigt.

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nicoline

28.11.2008 um 00:02 Uhr

@well03 es geht um eine sexuelle Tätigkeit Tätigkeit oder Tätlichkeit?

Leider ist der Kollege nun gesundheitlich etwas angegriffen Ist er das Opfer oder der Täter?

*lieber mit einem Bekannten aus seiner näheren Umgebung der ebenfalls in der Firma arbeitet * muß der AG nicht gestatten!

Die Angelegenheit wird demnächst bei der Staatsanwaltschaft angezeigt Wenn er der Täter ist würde ich ihm eher zu anwaltlicher Begleitung raten!

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well03

28.11.2008 um 10:16 Uhr

Hallo nicoline

es geht um eine Tätlichkeit, Er ist das Opfer, Seinerseits wurde auch schon ein Rechtsanwalt eingeschaltet und es wird eine Nebenklage laufen. Rechtlich gesehen hat der AG nun kein recht mehr laut Anwalt immer wieder weitere Gespräche zu führen, da der Tatbestand angezeigt wurde und ich hoffe im Sinne der Firma keine Verfahrensfehler gemacht werden. Durch die Nebenklage wird der Betroffene über seinen Rechtsbeistand über den Stand informiert und kann einschreiten.

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