Erstellt am 27.11.2008 um 15:44 Uhr von Rapper22
Hallo Andi,
ich würde lieber auf eine ordentliche, fristgerechte Kündigung drängen, als BR. Bei einem Aufhebungsvertrag ist es nicht ausgeschlossen, dass eine 12 Wöchige Zahlungssperre verhängt wird. Denn der Kollege hat, auch wenn er länger Krank zu hause war, nach einer Künigung anspruch auf Arbeitslosengeld. Bei einem Aufhebungsvertrag, wie gesagt, unter Umständen nicht für die ersten 12 Wochen, wenn die ARGE es entsprechend begründet. Denn Arbeitslos im Sinne des Vertragsrecht ist er ja nicht, auch wenn er nicht arbeitet und dem GF keine Kosten mehr entstehen.
MfG
Rapper22
Erstellt am 27.11.2008 um 16:09 Uhr von andi111066
@Rapper
Danke für die prompte Antwort.
Wenn die ARGE sagt ein Aufhebungsvertrag ist okay???
Ich gehe davon aus, dass er dann keine Sperre bekommt.
Und wenn der GF ihn partout nicht kündigen will?
Selbst wenn der GF kündigt muss doch die Kündigungsfrist eingehalten werden, oder???
Woher bekommt der Kollege dann Geld?
Ich bin ein bisschen ratlos.
Bin erst seit 1 Jahr BRV und seit 2 1/2 Jahren BRM. Ist das erste mal, dass einer wegen Krankheit ausscheidet.
Gruß Andi
Erstellt am 27.11.2008 um 18:32 Uhr von PUMA
Also nun mal langsam mit dem jungen BRV:
- Die ARGE kann viel sagen, wenn der Sachmensch morgen krank und dann?
- von etwas ausgehen solltest du nicht, sondern immer nur etwas sagen wovon man 100% etwas weiß oder es sich belegen lässt.
- nun wenn die GF nicht kündigen will, dann ist nun mal so und der Koll. kann ja dann zweigleisig fahren und schon bei der Deutschen Rente die EU / BU Rente beantragen aber immer noch im Betrieb als Beschäftigter gelten.
- habt ihr eine Betriebrentenvereinbarung, so wirken sich die Jahre ja bei entsprechender BV auch für den Koll. aus
-Natürlich kann man mit der GF sprechen und mit dieser eine Kündigung des Koll. vereinbaren aber Vorsicht- der Koll. müßte dann schon eine Kündigungsschutzklage einleiten, sonst wird ihm unterstellt von Seiten der ARGE, dass die Kündigung gewollt war um das Sozialsystem auszunutzen.
- der Koll. bekommt nach Wegfall des Krankengeld sein Geld von der ARGE
- ist der Koll. in der Gewerkschaft so kann dieser oder auch du als Mitglied hier eine kostenlose Beratung einnehmen
- meinen herzlichsten Glückwunsch zu deinem schönen Amt als BRV