Erstellt am 20.01.2020 um 12:24 Uhr von Kjarrigan
Hallo Rene,
Du kannst die BV nicht anfechten. Abgeschlossen haben die AG und BR.
Welche Gründe der BR für den Abschluss hatte (und ja ich kann mir Gründe vorstellen - z.B. Wegezeiten die KEINE ArbZ sind, sondern erst die Zeit wenn der Kollege in seinem Büro sitzt) must Du den BR fragen.
Wenn der BR auf deine schriftliche Anfrage nicht antwortet, kannst du das Thema ja auf der nächsten Betriebsversammlung ansprechen.
Erstellt am 20.01.2020 um 12:31 Uhr von Kratzbürste
Naja - individualrechtlich könnte man wohl schon.....
Ich würde einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.
Erstellt am 20.01.2020 um 12:33 Uhr von Enigmathika
Hallo René,
das ist natürlich ziemlich ärgerlich.
Als Erstes würde ich mal beim Betriebsrat nachfragen, wie diese Regelung zustande gekommen ist und was man sich dabei gedacht hat. Steht in der Betriebsvereinbarung nichts Näheres dazu?
Anfechten kannst Du die Betriebsvereinbarung nicht, das können nur die Vertragspartner.
Gruß
Enigmathika
Erstellt am 20.01.2020 um 13:28 Uhr von Pjöööng
Möglicherweise ist die Betriebsvereinbarung aber unwirksam, da sie offensichtlich regelt dass bestimmte Zeiten nicht bezahlt werden. Dies zu regeln wäre aber wohl den Tarifvertragsparteien vorbehalten.
Erstellt am 21.01.2020 um 06:31 Uhr von ReneLeop
Ich danke allen für ihre Antworten
Also die ganze Sache ist ziemlich skurril
Wir als Mitarbeiter eines Standortes haben diesen Fakt bemängelt ... trotzdem wurde die BV zum 14.01.20 unterschrieben ...
Der Kracher ist ... in einer Beschreibung zur Betriebsversammlung wird die Frage nach der AZ klar beschrieben Arbeitsbeginn ist das Eintreffen am Arbeitsort ... und Arbeitsende ist das Verlassen des Arbeitsortes ... somit bedeutet dass, wenn ich im Internat bin und mich einchipe habe ich AZ ... es gibt keine ausgewiesene Vorhaltezeit ... und dann springt unser Zeiterfassungssystem zu unserem Nachteil morgens auf volle 5min vor und abends auf volle 5min zurück ...
Damit werde ich als AN klar benachteiligt
Erstellt am 21.01.2020 um 08:00 Uhr von nicht brauchen
Wo wird die Zeit erfaßt? Stempeluhr? Am Arbeitsplatz?
Erstellt am 21.01.2020 um 08:46 Uhr von ReneLeop
@ nicht brauchen ... am Arbeitsplatz
Erstellt am 21.01.2020 um 08:48 Uhr von ReneLeop
Und mit Chip also einer elektronischen Erfassung
Erstellt am 21.01.2020 um 09:12 Uhr von Pjöööng
Es gibt also keinen Grund warum die Arbeitszeit nicht sekundengenau erfasst wird?
Dann bitte ich das "Möglicherweise" aus meinem Beitrag von gestern 13:28 zu streichen.
Erstellt am 21.01.2020 um 15:13 Uhr von Paul 1993
Eine BV kann ja nur das regeln und fast immer zum Vorteil des AN, was das Gesetz bzw. der geltende Tarif nicht geregelt hat.
Eine Zeiterfassung die dem Arbeitnehmer klar benachteiligt ist nicht ok und anfechtbar.
Aber, man kann sich dabei auch ein Eigentor schießen, denn wenn z.B. "Raucherpausen" oder Um-und Ankleidezeiten nicht zu stempeln sind, sollte man vor der Klage genau rechnen.
Wieso euer BR das so vereinbart hat, muss er Euch aber schon genau erklären, denn der BR ist eure Vertretung gegenüber dem AG und nicht die Vertretung des AG gegenüber den AN.