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Altersteilzeit - Rechtanspruch?

PS
Peter Sicher
Jan 2018 bearbeitet

Gibt es einen Rechtanspruch auf Altersteilzeit? Das gesetz sagt "soll" und der taifvertrag sagt "kann" mit dem Mitarbeiter Altersteilzeit vereinbart werden. Nicht Eindeutig ist zu erkennen ob sich daraus ein Rechtsanspruch ergibt? Vielen Dank für Hilfe.

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Community-Antworten (3)

R
ridgeback

27.11.2008 um 12:34 Uhr

@Peter Sicher Altersteilzeitarbeit kann nur durch eine - freiwillige - Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien begründet werden. Ein grundsätzlicher Anspruch eines Arbeitnehmers auf den Wechsel in Altersteilzeitarbeit und eine entsprechende Verpflichtung des Arbeitgebers kann sich jedoch aus einem Tarifvertrag oder aus einer Betriebsvereinbarung ergeben.

P
paula

27.11.2008 um 13:43 Uhr

man müßte Euren TV genau kennen. Aber wenn Du schreibst der TV sagt kann dann ist das kein Rechtsanspruch sondern eine freiwillige Leistung des AGs. Aber wie gesagt: ohne genauen TV kann man da keine valide Aussage treffen

PS
Peter Sicher

28.11.2008 um 23:24 Uhr

Ja Danke, ich denke ein Rechsanspruch ist somit nicht gegeben. Es bleibt somit freiwillig.

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