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Umbau Renovierung - Welche Mitbestimmungsrechte bestehen?

S
stotto
Jan 2018 bearbeitet

Hallo erstmal, unser Chef will wieder mal Räume renovieren/umbauen. Muß er uns vorher darüber informieren? Welche Mitbestimmungsrechte bestehen? Welche Rechtsgrundlage - §§§? Danke Stotto

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Community-Antworten (2)

R
ridgeback

27.11.2008 um 00:24 Uhr

@stotto, das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit bedingt ein hohes Maß an Offenheit. Die dem AG obliegende Unterrichtungspflicht soll den BR in die Lage versetzen, in eigener Verantwortung zu prüfen, ob er tätig werden kann und soll, §80 Abs.2 S.1 BetrVG. Das Informationsrecht besteht also nicht erst dann, wenn bereits feststeht, dass Aufgaben des BR vorliegen. In Bezug auf mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten besteht ein Informationsanspruch, wenn zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit für ein Mitbestimmungsrecht besteht (BAG 15. 12. 1998 AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 56).

K
klinik

27.11.2008 um 07:37 Uhr

@stotto,

schau mal in § 90 BetrVG Unterrichtungs- und Beratungsrechte und ein schönes Mitbestimmungsrecht unter § 91 BetrVG.

@Ridgeback,

sicherlich geht § 80 BetrVG als Universal§ aber ich halte die §§ 90 und 91 für präziser, da muss er nämlich von sich aus erklären.

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