Erstellt am 26.11.2008 um 15:52 Uhr von wölfchen
. . . Gegenfrage: ist Weisungsbefugnis an das Lebensalter gekoppelt? Oder hat das mehr mit Qualifikation zu tun?
Erstellt am 26.11.2008 um 15:57 Uhr von Hanni
....wer lesen kann ist klar im Vorteil, ich sprach von Dienstjahren, nicht vom Alter, also von qualifizierten Mitarbeitern.!:)
Viele Grüße
Hanni
Erstellt am 26.11.2008 um 16:15 Uhr von frager1
@15:57 Uhr von Hanni
... wenn man Antworten /Hilfen von andern möchte ist eine solche Anmerkung ungeschickt.
Erstellt am 26.11.2008 um 16:17 Uhr von Haarlekin
Warum sollte es denn Verboten sein? Es macht doch keinen Sinn. Es spielen ja noch andere Faktoren eine Rolle. Vertrauen, Einsatzbereitschaft, soziale Kompetenz....
Da ist also noch mehr als Dienstalter nötig.
Erstellt am 26.11.2008 um 19:04 Uhr von wölfchen
. . . aha, Ihr seid also dieser Betrieb, wo die ganzen Leute arbeiten, die 25 Jahre alt sind und über eine 30-jährige Berufserfahrung verfügen. Oh Verzeihung, wieder die falschen Worte - Korrektur: 25 Jahre alt und 30 Dienstjahre :-)
Erstellt am 27.11.2008 um 06:52 Uhr von klinik
@Hanni,
kurz und knapp für Dich: Eure Unterichtungs- und Beratungsrechte nach § 90 BetrVG anschauen und Eure vollen Mitbestimmungsrechte nach § 91 BetrVG ausleben. Schau bitte dazu auch in die "dicken" Kommentierungen zwecks Auslegung der Rechtssprechung. Wenn euer AG keine Informationen bringen will, Rechtsbeistand der Gewerkschaft anrufen und informieren; dem AG noch einmal um einen Gesprächstermin bitten und dann einen Rechtsanwalt beauftragen.
Dann redet er mit Euch!!! Hat bei uns mehrfach super geholfen, jetzt brauchen wir keinen Anwalt mehr. Es ist leider eine pädagogische Sache. Viel Glück
Und nebenbei, manchmal stellt man hier eine Frage und bekommt ein ganzes Buch :-))