Erstellt am 26.11.2008 um 14:13 Uhr von eNDe
Während einer Kurzarbeitsphase kann der AG grundsätzlich personen- oder verhaltensbdingt kündigen. Betriebsbedingte Kündigungen sind nicht möglich, da Kurzarbeit ein Instrument ist, dass geschaffen wurde, um in absehbaren Zeiträumen mit Auftragsflaute eben betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden.
Erstellt am 27.11.2008 um 07:16 Uhr von Nordman
@eNDe
Da bist Du aber falsch informiert.
Sofern die Betriebsvereinbarung (die immer Vorraussetzung für Kurzarbeit ist) betriebsbedingte Kündigungen nicht grundsätzlich ausschliesst, kann der AG dass selbstverständlich machen.