Betreiben von privaten elektrischen Geräten im Betrieb - Habe ich als Arbeitnehmervertreter die Möglichkeit den Mitarbeitern weiterhin diese Vorzüge zu erhalten?
Hallo zusammen, Auf welche gesetzliche Grundlage kann ein Arbeitgeber es verbieten private elektrische Geräte wie Radio , Kühlschränke, Kaffeemaschinen in Betrieb aufzustellen? Hat er diese Möglichkeit?
Habe ich als Arbeitnehmervertreter die Möglichkeit den Mitarbeitern weiterhin diese Vorzüge zu erhalten?
Danke für Eure Antworten. Gruß Ulf
Community-Antworten (5)
26.11.2008 um 13:40 Uhr
. . . außer um gut Wetter betteln sehe ich da wenig Chancen. Denn zum einen müssten die Geräte regelmäßig TÜV- geprüft werden und zum zweiten kosten sie dem Arbeitgeber seinen Strom und letzteres ist bekanntlich nicht billiger geworden. Hinzu kommt noch die Frage, was passiert mit den geräten, wenn der MA aus dem Betrieb ausscheidet, wer kommt für die Entsorgung auf, wenn z.B. der MA einen plötzlichen Unfall mit Todesfolge erleidet? Wären mir als AG alles zu viel ungeklärte Probleme - da ist ein Verbot einfacher.
26.11.2008 um 13:51 Uhr
Radio: BAG vom 14.01.86 - 1 ABR 75/83 "Die Frage, ob im Betrieb allgemein Radio gehört werden darf, betrifft die betriebliche Ordnung und das Verhalten der AN im Betrieb, nicht aber die Art und Weise, wie der einzelne AN seine Arbeit zu leisten hat. Das Verbot des Radiohörens im Betrieb unterliegt daher der MBR des BR. ..."
26.11.2008 um 16:16 Uhr
..ob dieses Urteil aber heute noch so vom BAG gesprochen werden würde, kann durchaus bezweifelt werden. Denn inzwischen muss der AG für jedes Radio im Betrieb Gebühren an die GEZ abführen.
Ich kenne also auch kein neueres Urteil des BAG welches dieses alte Urteil in Gänze stützen würde.
Der AG legt also eine solche Maßnahme, Verbotsregelung dem BR nach § 87 (1) vor, dass war es dann aber. Denn sofern ein BR dem Verbot/ der MB-Vorlage widersprechen würde, vom ArbG die Ersatzzustimmung erhalten.
Weiter greift hier auch das Thema "Sicherheit von Elektrogeräten" www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/arbeitsplatz/hardware/07_01_Sicher.pdf
26.11.2008 um 17:08 Uhr
Na ist der Arbeitgeber auch bereit die anfallenden Kosten einer Prüfung durch Elektrofachkraft oder befähigte Person zu zahlen?
26.11.2008 um 20:05 Uhr
Bitte bedenken : Entziehung elektrischer Energie ist ein Straftatbestand ! Da kann schon das Aufladen des eigenen Handys im Betrieb arbeitsrechtlich kritische Folgen auslösen, wenn der Arbeitgeber nicht will, daß auf seine Stromrechnung im Betrieb private Geräte laufen, Radio geht ja noch mit Batterie, aber Kühlschrank ?
Vielleicht könnt ihr ja eine BV zu diesem Thema abschließen ? Vielleicht ein Kompensationsgeschäft ? Ich geb dir was und du gibst mir was.......
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