Erstellt am 19.01.2020 um 20:39 Uhr von Catweazle
Für den Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz hat der Vertrag keinen Einfluss. Es ist egal was darin steht oder überhaupt ein schriftlicher Vertrag existiert.
Erstellt am 20.01.2020 um 04:18 Uhr von BRHamburg
Es ist zwar richtig das der Vertrag hier nicht die entscheidende Rolle spielt. Aber gleichwertig bedeutet auch die gleiche Anzahl an Arbeitsstunden, wie vor der Elternzeit. Und wenn ich das richtig verstanden habe, arbeitest du jetzt nur noch Teilzeit und nicht mehr Vollzeit. Damit hat dein Arbeitgeber die Karten in der Hand.
Erstellt am 20.01.2020 um 08:21 Uhr von Kratzbürste
Aber im Teilzeit- und Befristungsgesetz steht auch ein Benachteiligungsverbot. Und § 75 BetrVG darf man auch nicht ausser Acht lassen.
Ich finde, du bist im Recht EineMama1234
Erstellt am 20.01.2020 um 09:21 Uhr von Pickel
Kratzbürste, das Benachteiligungsverbot bei Teilzeit gilt selbstverständlich nicht, wenn die Benachteiligung auf sachlichen Gründen beruht. Und ein AG der Führungsaufgaben an Stundenzahl koppelt hat sicherlich nicht die schlechtesten Argumente.
Erstellt am 20.01.2020 um 10:10 Uhr von Pjöööng
Bevor man hier anfängt herumzuraten müsste man mal wissen, ob es sich um Teilzeit in der Elternzeit nach BEEG handelt, oder um Teilzeit nach dem TzBfG.
Erstellt am 20.01.2020 um 11:45 Uhr von Catweazle
In der Überschrift steht "nach Elternzeit"
Erstellt am 20.01.2020 um 13:32 Uhr von Pjöööng
Mich interessiert nicht die Überschrift, sondern der Inhalt!
Erstellt am 20.01.2020 um 13:45 Uhr von Kratzbürste
Aber Pickel - wohl überlesen, dass Teilzeit im TzBfG auch für AN mit Führungsaufgaben möglich sein soll.
"Jetzt komme ich aus Elternzeit nach 2 Jahren zurück und arbeite nur noch Teilzeit" - klingt nach TzBfG würde ich sagen.
Erstellt am 20.01.2020 um 14:43 Uhr von Pjöööng
"... klingt nach TzBfG würde ich sagen"
Weil sich die Fragesteller hier ja auch immer so exakt ausdrücken...
Ich befürchte dass "EineMama1234" diese Frage gar nicht beantworten kann, weil das überhaupt nicht mir dem Arbeitgeber geklärt wurde. Und dann bwewegt man sich auf dünnem Eis.
Erstellt am 20.01.2020 um 16:00 Uhr von EineMama1234
Vielen Dank für die vielen Antworten.
TzBfG ist richtig.
Und wenn ich mir §5 und 6 TzBfG durchlese, dürfte ich trotz Teilzeit nicht benachteiligt werden.
Ich möchte in meinem bevorstehenden Personalgespräch, dies ist kurz vor meinem Wiedereinstieg, vorbereitet sein und wissen ob ich ein Anrecht habe oder nicht.
Vielleicht sollte ich einen Arbeitsrecht Anwalt fragen? Da sollte ich doch eine konkrete Antwort bekommen?
Erstellt am 20.01.2020 um 16:04 Uhr von celestro
"Da sollte ich doch eine konkrete Antwort bekommen?"
Natürlich!
Erstellt am 20.01.2020 um 16:10 Uhr von Pjöööng
Was ist denn bisher alles schon passiert?
- Du hast den Antrag fristgerecht gestellt?
- Du hast die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit (vermutlich vormittags) angegeben?
- Hat es ein Erörterungsgespräch gegeben?
- Wurde der Antrag so angenommen oder abgelehnt?
- Wie hat der Arbeitgeber entschieden?
- Wurde Dir die Entscheidung fristgerecht mitgeteilt?
Erstellt am 20.01.2020 um 20:28 Uhr von EineMama1234
Nr. 1 Ja
Nr. 2 Ja
Nr. 3 Ja Gespräch gab es vor den unterschriften
Nr. 4 angenommen
Nr. 5 Was hat der AG entschieden?
Nr. 6 Ja
Es geht nur darum das ein Kollege meine Position als Stellvertretung übernehmen soll. Es gibt nur eine, also auch keine weitere gleichwertige Stelle.
Erstellt am 21.01.2020 um 10:00 Uhr von Pjöööng
Wenn der Arbeitgeber dem Teilzeitersuchen so stattgegeben hat, dann kann die Teilzeit per se nun kein Argument darstellen. Du warst dabei auf einen vergleichbaren Arbeitsplatz zu versetzen.
Unabhängig davon kann der Artbeitgeber aber immer prüfen ob er Dich versetzen kann, z.B. wenn Deine Stelle wegfällt (was hier ja nicht der Fall ist) oder Deine Arbeitsergebnisse nicht ausreichend sind. Da Du aber (so wie ich es verstanden habe) noch gar nicht wieder angefangen hast, kann es dafür eigentlich keinen nachvollziehbaren Grund geben.
Was war eigentlich mit dieser Stellvertreterposition während Deiner Elternzeit? Das war ja offensichtlich nicht der Kollege um den es jetzt geht?
Erstellt am 21.01.2020 um 12:02 Uhr von EineMama1234
Nein ich fange erst mitte März wieder an.
Während der Elternzeit war besagter Kollege die Stellvertretung und es sieht danach aus das er diese weiter behalten soll
Ich wollte vor meinem Personalgespräch wissen ob ich wirklich einen Anspruch auf die alte Position habe? Da er Vollzeit und ich Teilzeit arbeite.
Ich habe mir für Freitag ein Beratungsgespräch beim Anwalt gemacht. Denke nach eurer Hilfe und den Infos vom Anwalt, gehe ich mit einem guten Gefühl ins Gespräch.
Vielen Dank!!
Erstellt am 21.01.2020 um 12:18 Uhr von Pjöööng
Das ist aber jetzt ein ganz anderer Sachverhalt. Der Kollege soll diese Stellvertretung also nicht bekommen, sondern behalten.
Damit wird das Ganze erheblich schwieriger. Selbstverständlich durfte Dein Arbeitgeber diese Aufgabe jemand anderem übertragen als Du in die Elternzeit gegangen bist. Wenn Du jetzt zurück kommst, dann hat er zwei Berechtigte, aber nur eine Stelle. Ggf. könnte/müsste er einem von Euch beiden eine Änderungskündigung erteilen. Wenn er sie Dir erteilen würde, wäre schwer absehbar, ob Du erfolgreich dagegen vorgehen könntest. Der Arbeitgeber könnte sich dabei zumindest sehr schnell im AGG verheddern.
Ich denke Du solltest Dir auch schon Gedanken über eine Verhandlungstaktik mit Deinem Arbeitgeber machen. Wenn er Dich nicht (mehr) in der potentiellen Nachfolge der Leitung sieht, wirst Du diese Stelle auch nie erreichen. Insofern könnte Konfrontation eher kontraproduktiv sein.
Die Meinung Deines Anwaltes würde mich dann auch mal interessieren.
Erstellt am 21.01.2020 um 12:29 Uhr von EineMama1234
Aus diesem Grund ist es aktuell wirklich schwierig für mich den richtigen Weg zu finden.
Ich bin seit 17 Jahren dort beschäftigt, Ausbildung sogar dort gemacht, 2011 dann Stellvertretung übernommen. Und in ca 6-7 Jahren geht die Leitung in Rente. Natürlich möchte ich diese dann übernehmen und da ist ein Streitfall sicher nicht der richtige Weg.
Sollte ich die Stellvertretung nicht bekommen, scheint es mir relativ unmöglich später an die Leitende Position zu kommen.
Ich gebe nach meinem Anwaltstermin gerne Feedback.