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Handynutzung auf Toilette

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Muadiem
Nov 2024 bearbeitet

Hallo, wir haben in unserem Betrieb einen Auszubildenden, der meistens "länger" auf Toilette braucht... Toilettengang beginnt ca 20 Minuten VOR der Mittagspause und endet 3 Minuten VOR der Mittagspause... Die 3 Minuten bis zum Mittag macht er eh nichts mehr, womit er also mindestens 50 Minuten "Pause" macht. Auch die Mitnahme seines Handys begründet er damit, das er ja bei der freiwilligen Feuerwehr ist und ja ein Alarm kommen könnte, wo er unbedingt gebraucht wird... In meinen Augen ist dieses Verhalten nicht tragbar und eine Arbeitszeiterschleichung bzw Pausenzeitverlängerung... können wir als Betriebsrat etwas dagegen tun?

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Community-Antworten (6)

T
takkus

11.11.2024 um 18:16 Uhr

Mit gehen und mal schauen ob er nicht vielleicht ein Problem mit seinem Darm hat. Wie haltet ihr es denn mit euren Rauchern?

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Muadiem

11.11.2024 um 19:21 Uhr

Raucher müssen sich zur Suchtbefriedigung ausstempeln... und natürlich wird auf dem Klo nicht geraucht. Mitgehen und seinen Stuhlgang begutachten werde ich selbstverständlich nicht...

W
WiederDa

12.11.2024 um 07:34 Uhr

Wenn ihr sonst keine Themen habt, dann läuft ja alles bestens. Ich als BR würde mich um so ein Thema nicht kümmern. Soll ich einzelne Arbeitnehmer darauf hinweisen, nicht zu lange zu...? Wo ist den bei Euch die Zeit-Grenze zur Verrichtung der Notdurft? Und wie wird die festgelegt? Werden persönliche Voraussetzungen der MA berücksichtigt, wie Durchfall oder Verstopfung? Im Ernst: Lasst Euch für solche Themen von niemanden missbrauchen, weder vom AG noch von Kollegen. Das ist ehr ein Thema der zuständigen Führungskraft oder des Ausbilders.

M
Muschelschubser

12.11.2024 um 08:58 Uhr

Also ich bin mit meiner Pankreasinsuffizienz auch manchmal länger auf dem WC als andere. Ob mit oder ohne Handy hat dabei niemanden zu interessieren.

Heißt: Ich will nicht sagen, dass man so ein Verhalten generell ignorieren soll. Aber wenn man schon mit etwas losläuft, dann sollte man auch einen begründeten Verdacht haben.

Allerdings bin ich bei so etwas auch ganz klar bei WiederDa. Der BR sollte sich generell nicht für Themen vor den Karren spannen passen, für die der AG sich nicht die Hände schmutzig machen will.

Eine Ausnahme würde ich eventuell machen, wenn ein offensichtliches Fehlverhalten zu massiven Nachteilen für andere Mitarbeiter führt. Dann würde ich ich aber bestenfalls die Person selbst ansprechen, nach dem Motto "Besser der BR sagt's Dir jetzt als morgen der Chef".

G
GabrielBischoff

12.11.2024 um 10:57 Uhr

Hier sehe ich, dass sich deine private Meinung mit dem Amt vermischt. Der Betriebsrat ist nicht die Betriebspolizei und wenn der Auszubildende "angekackt" (pun intended) werden soll, dann soll das die Ausbildungsleitung bitte übernehemen.

Was ist denn die Forderung an den Betriebsrat? Eine Betriebsvereinbarung, dass beim Betreten der Toilette die Handys abzugeben sind?

C
celestro

12.11.2024 um 12:01 Uhr

"Auch die Mitnahme seines Handys begründet er damit, das er ja bei der freiwilligen Feuerwehr ist und ja ein Alarm kommen könnte, wo er unbedingt gebraucht wird..."

Dass das Blödsinn ist, merkt man doch. Oder wieso sollte der Toilettengang dann schneller gehen?

Bin da aber bei "Muschelschubser":

"Der BR sollte sich generell nicht für Themen vor den Karren spannen passen, für die der AG sich nicht die Hände schmutzig machen will."

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