Betriebsbedingte Kündigung eines Ersatzmitgliedes bei Massenentlassung?
Hallo, ich bedanke mich für eure schnellen Antworten. Nun nochmal mein Standpunkt: Ich bin das erste Ersatzmitglied, laut Liste, über das Jahr 2008 habe ich ca. 14 mal an einer Betriebsratsitzung teilgenommen (immer Sporadisch, wenn halt jemand gefehlt hat)! Nun drohen uns Bedriebsbedingte Kündigungen (ca.65 MA) bei einer Betriebsgröße von 200 MA. Mein Betriebsratsvorsitzender und der Vertreter der Gewerkschaft meinen das die Kündigung für mich zutreffen könnte!? Warum? Gibt es denn ausnahmen? Wie kann oder sollte ich mich Verhalten?
Community-Antworten (3)
24.11.2008 um 21:08 Uhr
Hallo Fragesteller! Gemaess § 15 KSchG bist Du auch als Ersatzmitglied vor ordentlichen Kuendigungen geschuetzt: Auch Ersatzmitglieder des Betriebsrats, die stellvertretend für ein nach § 25 Absatz 2 Satz 1 BetrVG zeitweilig verhindertes ordentliches Betriebsratsmitglied dem Betriebsrat angehören und als vorübergehend eingerückte Vertreter dessen Aufgaben wahrgenommen haben, stehen nach Beendigung des Vertretungsfalles unter dem nachwirkenden Kündigungsschutz des § 15 Absatz 1 Satz 2 KSchG. Weiteres siehe BAG Urteil vom 12.2.2004 - 2 AZR 163/03, z.B. http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/rechtsprechung/topnews05470.html
25.11.2008 um 13:40 Uhr
Nach deiner Teilnahme an der Sitzung hast du 1 Jahr Kündigungsschutz !!!
Mfg Spike2008
25.11.2008 um 16:33 Uhr
Fragesteller,
schau nach, wann Du das letzte Mal an einer BR-Sitzung teilgenommen hast. Ab da hast Du ein Jahr Kündigungsschutz, aber auch nur, wenn Du zurecht geladen wurdest. Nicht alle Verhinderungsgründe werden als solche anerkannt.
Gruß Dr.House
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