Versetzung - Welche Moeglichkeiten habe ich als BRM, mich persoenlich zu wehren, welche Moeglichkeiten haben wir als Gremium fuer alle?
Ich bin nicht-freigestelltes BR-Mitglied. Mein Arbeitgeber plant derzeit die Entwicklungsabteilung in der ich fachlich beschaeftigt bin (ca. 500 Leute) an einen anderen Standort (ca 250 km entfernt) zu versetzen. Welche Moeglichkeiten habe ich, mich persoenlich zu wehren? Welche Moeglichkeiten haben wir als Gremium fuer alle?
Community-Antworten (9)
24.11.2008 um 11:52 Uhr
@dasmussichwissen2 MBR nach § 111 s.1 BetrVG
24.11.2008 um 14:12 Uhr
@dasmussichwissen2 MBR nach § 111 s.1 BetrVG für alle
für Dich, hier geht es um eine Versetzung § 99 und möglicher Weise hier § 103 Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen; hier Abs. 3
24.11.2008 um 14:58 Uhr
@frager1, was will uns @ridgeback wohl damit sagen? Schon mal drüber nachgedacht??
24.11.2008 um 15:05 Uhr
@frager1
kennst du "Fitting und Co"? Vielleicht demnächst erstmal selber darin lesen, was ridgeback mit seinem Statement vielleicht meint, bevor du soviele ?? tippst...
24.11.2008 um 15:39 Uhr
was ridgeback da schreibt ist trotzdem daneben. § 111 betvg gibt dem BR kein MBR. der AG muss den IA nur versuchen
24.11.2008 um 15:45 Uhr
@tiguan
Zitat Fitting, 24.Auflage §111 1. Vorbemerkung Rn1
" Die §§ 111-113 regeln das MBR des BR bei Betriebsänderungen....etc,etc."
Also ist das, was ridgeback schreibt, doch nicht so ganz daneben, oder?
Gruß Galaxy
24.11.2008 um 16:23 Uhr
@galaxy
wenn Kritik und Hinweise auf Fittig, dann aber auch bitte was an meinem Hinweis nicht zutrifft.
24.11.2008 um 17:08 Uhr
@frager1
kritisiert habe ich deine ???? vor und nach "MBR nach § 111 s.1 BetrVG für alle", DIE DU JA INZWISCHEN ENTFERNT HAST, darum auch der Hinweis auf Fitting und Co denn der erklärt das Statement von ridgeback.
(oder hatte nur ich die ?? auf meinem PC..)
Das bei einer angedachten Betriebsänderung( Verlegung von wesentlichen Betriebsteilen) bei den einzelmassnahmen dann der §99 und speziell der §103 für BRM mitgelten kann steht außer Frage und war nicht Gegenstand der Kritik.
Ich hoffe, du verstehst jetzt, was ich meinte, die Kritik sollte auch sachlich rüberkommen und diente nicht dazu, dich in irgendeiner Art und Weise anzugehen
Gruß Galaxy
24.11.2008 um 20:34 Uhr
@frager1
Vielen, vielen Dank fuer die Info! Das war genau was ich brauchte! Der §103 ist genial und §111 hilft auch zumindestens fuer eine Weile! Danke!
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