Ausgrenzung eines Betriebsrates durch die restlichen Mitglieder - was tun?
Hallo, ich sollte als Betriebsratsmitgleid fristlos gekündigt werden. Da die Geschäftsleitung dies nicht ordnungsgemäß eingeleitet hat, gibt es jetzt Verhandlungen über einen Auflösungsvertrag o.ä. Der restliche Betriebsrat stellt sich aber - ohne mich richtig angehört zu haben - hinter die Geschäftsleitung. Als Resultat habe ich jetzt einen beschluss der Betriebsrates in die Hand bekommen, in dem steht, dass ich von der Kommunikation der Betriebsrates auszuschließen bin (in etwa so: solange Herr X [ich] im Betriebsratsverteiler bin, soll der verteiler nicht mehr genutzt werden). Ich das statthaft mich von der Arbeit als Betriebsrat auszuschließen? Was kann/sollte ich dagegen tun? Bitte um schnelle Antwort.
Gerd
Community-Antworten (9)
24.11.2008 um 10:41 Uhr
Programmierer Mensch, würde mir Rechtsbeistand suchen und den Fall darlegen. Vielleicht als Gewerkschaftsmitglied über die Gewerkschaft?
24.11.2008 um 14:09 Uhr
Hallo, solange Du noch bei der Firma angestellt bist, bist Du auch BR-Mitglied und zu den Sitzungen einzuladen. Die Kündigung und die Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag betrifft das Arbeitsverhältnis und nicht das BR-Mandat. Dies gilt auch, wenn Du vom AG von der Arbeit freigestellt würdest. Der BR kann Dir gegenüber zwar den Wunsch oder die Bitte äußern, das Du zurücktrittst, aber der gefaßte Beschluss, Dich von der BR-Arbeit auszuschließen, hält im Zweifel nicht stand. Wir haben derzeit nämlich einen ähnlichen Fall. Ob es für Dich noch sinnvoll ist, mit einem Gremium zu arbeiten, was nicht mehr mit Dir arbneiten will, mußt Du selbst entscheiden.
24.11.2008 um 17:46 Uhr
BR-Hexe, aber in Aussicht auf die fristlose Kündigung vom Amt zurücktreten?
24.11.2008 um 17:53 Uhr
@lotte da hab ich mich wohl ein wenig mißverständlich ausgedrückt... solange die Verhandlungen zum Aufhebungsvertrag noch laufen oder die Kündigungsschutzklage läuft, dann natürlich nicht, obwohl ja auch der Kündigungsschutz eine Nachwirkung hat. Sollte man sich einigen, das z.B. der Arbeitsvertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt endet und bis dahin der Kollege freigestellt wird, so könnte er dann das Amt niederlegen. Natürlich kann er bis zum letzten Tag auch seiner BR-Tätigkeit nachgehen.
24.11.2008 um 17:59 Uhr
BR-Hexe, dachte ich mir doch, dass Du es nicht so meinst ;-) Wobei ich BRM, die nur wegen dem KSch BRM sind... Aber wenn die Kündigung schon angedroht wurde... In der Nachwirkung besteht der Schutz ja nur noch nach § 15 KSchG und § 102 BetrVG.
24.11.2008 um 19:28 Uhr
@lotte die BRM, die nur wegen des Ksch im BR sind.... finde ich auch nicht gut
25.11.2008 um 17:56 Uhr
@ BR-Hexe:
Es ist - m.E. - überhaupt nicht sinnvoll in solch einer Situation auf das BR-Mandat durch Rücktritt zu verzichten. So weit ich mich auf die Schnelle erinnere, verfällt der Kündigungsschutz ohne Nachwirkung mit dem Rücktritt vom Mandat und wenn das Arbeitsgericht das Mandat durch Urteil als erloschen erklärt.
Insofern ist ein solcher Rat schon eher ein Freifahrtschein für den AG um ein unliebsames BRM los zu werden und er wird sich überschwenglich bedanken...
cu Benno
25.11.2008 um 18:51 Uhr
Hi Benno, schön, Dich mal wieder hier zu haben ;-)) bei Rücktritt gibt es Nachwirkung, bei Urteil durch ArbG hast Du Recht. Guck mal im Däubler (in der 10. Auflage RN 16) unter § 103
27.11.2008 um 17:48 Uhr
Hallo Lotte!
Danke für die Blumen! :-)
... und Du hast natürlich Recht! Es gibt "leider" die Nachwirkung beim Rücktritt. Das erfreut mein Herz und lässt es bluten!
Schönen ersten Advent!
Verwandte Themen
Ist eine Ausgrenzung von Nicht-Gewerkschaftsmitgliedern aus dem Betriebsrat zulässig?
ÄlterHallo Zusammen, ich als aktives Mitglied (seit 02-2011) eines 5-köpfigen Gremiums, bin seit Beginn bei den Diskussionen und der Weiterentwicklung unseres Haustarifvertrages (HTV) aktiv beteiligt.
Betriebsratsvorsitzender in Vollzeit
ÄlterGuten Morgen alle zusammen ! Ich habe da eine Frage : Ende September wurde ich einstimmig von unserem Betriebsrat zum stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden gewählt. Bis dato hatten wir ein
Belegschaft gegen Gründung eines Betriebsrates
ÄlterHallo! Ich habe eine Frage hinsichtlich der Gründung eines Betriebsrates. In meiner Firma sind drei Personen der Ansicht, einen Betriebsrat zu benötigen. Die restlichen 37 Mitarbeiter ziehen eine a
Verhandlungen ohne Beisein und Wissen des kompl. BR???
ÄlterHi zusammen! Als eifriger Leser muss ich nun auch mal eine Frage stellen. Unser BR besteht aus 3 Mitgliedern. (Vorsitzender, stellv. Vorsitzender und ich als "Otto-Normal-Mitglied"). Wer muss, da
GBR und Stimmengewichtung
ÄlterHallo Kollegen, ich habe eine Frage zu GBR und Stimmgewichtung. Durch verschiedene Firmenzukäufe ist unsere Firmenkonstellation etwas komplizierter. Seit kurzem gibt es je einen Betriebsrat an 2 Sta