Erstellt am 24.11.2008 um 09:41 Uhr von Lotte
Programmierer Mensch,
würde mir Rechtsbeistand suchen und den Fall darlegen. Vielleicht als Gewerkschaftsmitglied über die Gewerkschaft?
Erstellt am 24.11.2008 um 13:09 Uhr von BR-Hexe
Hallo,
solange Du noch bei der Firma angestellt bist, bist Du auch BR-Mitglied und zu den Sitzungen einzuladen.
Die Kündigung und die Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag betrifft das Arbeitsverhältnis und nicht das BR-Mandat. Dies gilt auch, wenn Du vom AG von der Arbeit freigestellt würdest. Der BR kann Dir gegenüber zwar den Wunsch oder die Bitte äußern, das Du zurücktrittst, aber der gefaßte Beschluss, Dich von der BR-Arbeit auszuschließen, hält im Zweifel nicht stand. Wir haben derzeit nämlich einen ähnlichen Fall.
Ob es für Dich noch sinnvoll ist, mit einem Gremium zu arbeiten, was nicht mehr mit Dir arbneiten will, mußt Du selbst entscheiden.
Erstellt am 24.11.2008 um 16:46 Uhr von Lotte
BR-Hexe,
aber in Aussicht auf die fristlose Kündigung vom Amt zurücktreten?
Erstellt am 24.11.2008 um 16:53 Uhr von BR-Hexe
@lotte
da hab ich mich wohl ein wenig mißverständlich ausgedrückt...
solange die Verhandlungen zum Aufhebungsvertrag noch laufen oder die Kündigungsschutzklage läuft, dann natürlich nicht, obwohl ja auch der Kündigungsschutz eine Nachwirkung hat. Sollte man sich einigen, das z.B. der Arbeitsvertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt endet und bis dahin der Kollege freigestellt wird, so könnte er dann das Amt niederlegen.
Natürlich kann er bis zum letzten Tag auch seiner BR-Tätigkeit nachgehen.
Erstellt am 24.11.2008 um 16:59 Uhr von Lotte
BR-Hexe,
dachte ich mir doch, dass Du es nicht so meinst ;-)
Wobei ich BRM, die nur wegen dem KSch BRM sind... Aber wenn die Kündigung schon angedroht wurde...
In der Nachwirkung besteht der Schutz ja nur noch nach § 15 KSchG und § 102 BetrVG.
Erstellt am 24.11.2008 um 18:28 Uhr von BR-Hexe
@lotte
die BRM, die nur wegen des Ksch im BR sind....
finde ich auch nicht gut
Erstellt am 25.11.2008 um 16:56 Uhr von Benno_BRB
@ BR-Hexe:
Es ist - m.E. - überhaupt nicht sinnvoll in solch einer Situation auf das BR-Mandat durch Rücktritt zu verzichten. So weit ich mich auf die Schnelle erinnere, verfällt der Kündigungsschutz ohne Nachwirkung mit dem Rücktritt vom Mandat und wenn das Arbeitsgericht das Mandat durch Urteil als erloschen erklärt.
Insofern ist ein solcher Rat schon eher ein Freifahrtschein für den AG um ein unliebsames BRM los zu werden und er wird sich überschwenglich bedanken...
cu Benno
Erstellt am 25.11.2008 um 17:51 Uhr von Lotte
Hi Benno, schön, Dich mal wieder hier zu haben ;-))
bei Rücktritt gibt es Nachwirkung, bei Urteil durch ArbG hast Du Recht. Guck mal im Däubler (in der 10. Auflage RN 16) unter § 103
Erstellt am 27.11.2008 um 16:48 Uhr von Benno_BRB
Hallo Lotte!
Danke für die Blumen! :-)
... und Du hast natürlich Recht! Es gibt "leider" die Nachwirkung beim Rücktritt. Das erfreut mein Herz und lässt es bluten!
Schönen ersten Advent!