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Nicht gewählt und trotzdem JAV-Arbeit machen?

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lowrider-vib
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich war seit einem halben Jahr in der JAV als Ersatzmitglied tätig. Jetzt habe ich so viel gefallen daran gefunden, dass ich das am liebsten Hauptberuflich gemacht hätte. Leider waren jetzt die Neuwahlen und ich habe dabei leider nicht so gut abgeschnitten. Jetzt möchte ich aber trotzdem irgendwie weiter machen. Gibt es da für mich jetzt eine Möglichkeit weiterzumachen obwohl ich nicht hinein gewählt wurde.

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Community-Antworten (4)

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Waschbär

23.11.2008 um 02:13 Uhr

@lowrider-vib, wuste gar nicht das dieses amt Hauptberuflich aus-zu-üben ist ?

egal, wenn du nicht Gewählt wurdest, haste auch kein Mandat. ABER es steht dir frei , zur GEW zu gehen um dort in der GEW Jugen mit zu wirken .

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lowrider-vib

24.11.2008 um 00:20 Uhr

'Natürlich kann man dass nicht Hauptberuflich machen wenn man nicht im Gremium sitzt. Danke schon mal für die Antwort.

Aber was verstehst du unter GEW?

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Waschbär

24.11.2008 um 00:34 Uhr

@lowrider-vib, GEW Gewerkschaft.

Haptberuflich, das HEISST 100ige Freistellung, wie soll das gehen in der Ausbildung ???? oder gibt es nun schon die Ausbildung zum Beruflichen JAV ler ????

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lowrider-vib

24.11.2008 um 10:32 Uhr

Weicht zwar jetzt ein wenig von meinem Thema ab, aber ok. Man kann sich bis zum 25. Lebensjahr wählen lassen, da is man meistens nicht mehr in der Ausbildung. Fortlaufend heißt dies ab 5 Mitgliedern in einer JAV, darf ein Mitglied des Gremiums freigestellt werden insofern kein aktueller Ausbildungsvertrag vorliegt.

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