Erstellt am 23.11.2008 um 01:13 Uhr von waschbär
@lowrider-vib,
wuste gar nicht das dieses amt Hauptberuflich aus-zu-üben ist ?
egal, wenn du nicht Gewählt wurdest, haste auch kein Mandat.
ABER es steht dir frei , zur GEW zu gehen um dort in der GEW Jugen mit zu wirken .
Erstellt am 23.11.2008 um 23:20 Uhr von lowrider-vib
'Natürlich kann man dass nicht Hauptberuflich machen wenn man nicht im Gremium sitzt. Danke schon mal für die Antwort.
Aber was verstehst du unter GEW?
Erstellt am 23.11.2008 um 23:34 Uhr von waschbär
@lowrider-vib,
GEW Gewerkschaft.
Haptberuflich, das HEISST 100ige Freistellung, wie soll das gehen in der Ausbildung ????
oder gibt es nun schon die Ausbildung zum Beruflichen JAV ler ????
Erstellt am 24.11.2008 um 09:32 Uhr von lowrider-vib
Weicht zwar jetzt ein wenig von meinem Thema ab, aber ok.
Man kann sich bis zum 25. Lebensjahr wählen lassen, da is man meistens nicht mehr in der Ausbildung. Fortlaufend heißt dies ab 5 Mitgliedern in einer JAV, darf ein Mitglied des Gremiums freigestellt werden insofern kein aktueller Ausbildungsvertrag vorliegt.