W.A.F. LogoSeminare

Muss in die BR-Sitzung und mich selbst um eine Vertretung am Arbeitsplatz kümmern. Was tun?

P
ParagraphX
Nov 2020 bearbeitet

Hallo

Kommenden Mo bin ich zu einer Schicht eingeteilt. Nun ist aber ein BR-Mitglied krank geworden und ich soll zur BR-Sitzung kommen, bin Ersatzmitglied... Nun meint der Arbeitgeber ich solle mich selbst um Ersatz meiner Schicht kümmern. Dazu ist noch zu sagen ich habe für MO generell nur Verfügbarkeit für BR-Sitzungen und wurde trotzdem in eine Schicht eingeteilt. Muss ich mich denn selbst um Ersatz kümmern, ich kann mich erinnern das dem nicht so ist, da ich x Jahre ein ordentliches BR-Mitlgied war, bin mir aber leider nicht mehr sicher und finde auch keine dementsprechenden § . Um Hilfe wäre ich euch sehr dankbar

LG

7.896011

Community-Antworten (11)

D
DonJohnson

22.11.2008 um 10:30 Uhr

Das hilft dir vielleicht...

Hier der Link: www2.igmetall.de/homepages/bremerhaven/file_uploads/informationsblattfrvorgesetztevonbetriebsratsmitgliedern.doc

Hier der Text (nimmt Nicoline auch recht gerne...)

Informationsblatt für Vorgesetzte von Betriebsratsmitgliedern

Sie haben in Ihrer Gruppe, Abteilung, Schicht usw. ein Mitglied des Betriebsrats. Herzlichen Glückwunsch, dass Sie Mitarbeiter/innen haben, die so viel Vertrauen in der Belegschaft Ihres Betriebs genießen, dass sie in den Betriebsrat gewählt wurden. Mit diesem Informationsblatt wollen wir für Sie zu einer möglichst reibungslosen Zusammenarbeit zwischen Ihnen und „Ihrem“ Betriebsrat beitragen.

Der Auftrag des Betriebsverfassungsgesetzes lautet: Arbeitgeber (und Sie als Erfüllungsgehilfe des Arbeitgebers somit auch) und Betriebsrat arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen für das Wohl der Arbeitnehmer/innen und des Betriebs.

Um eventuell bestehende Missverständnisse über die Position des Betriebsrates von vorneherein auszuschließen hat das Bundesarbeitsgericht hierzu ein Urteil gefällt, in welchem es um die grundsätzlich unterschiedlichen Interessen (Interessengegensatz) von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite geht. Hier ein paar Auszüge aus diesem Urteil: „...Ohne diesen Interessengegensatz wären gesetzliche Regelungen über die Mitwirkung von Arbeitnehmerseite an Entscheidungen des Arbeitgebers gegenstandslos. Auch das Betriebsverfassungsgesetz setzt diesen Interessengegensatz voraus...Im Betrieb hat der Betriebsrat die Interessen der von ihm repräsentierten Belegschaft wahrzunehmen...Anstelle möglicher Konfrontation tritt zwar die Pflicht zur beiderseitigen Kooperation, dennoch bleibt der Betriebsrat Vertreter der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber. Er ist zu vertrauensvoller Zusammenarbeit, nicht aber dazu verpflichtet, die Interessen der Belegschaft zurückzustellen. Damit obliegt dem Betriebsrat eine „arbeitnehmerorientierte Tendenz“ der Interessenvertretung...“

Sie als Vorgesetzte/r eines BR-Mitglieds sind verpflichtet, „Ihrem“ Betriebsratsmitglied die ungestörte Ausübung seines Betriebsratsamtes zu ermöglichen. Wir haben deshalb im folgenden für Sie die Rechte und Pflichten zusammengestellt, die ein BR-Mitglied gegenüber dem Arbeitgeber und Ihnen als persönlichem Vorgesetzten hat.

1.) Was geht vor: Betriebsratsarbeit oder berufliche Tätigkeit? Das Bundesarbeitsgericht regelt diese Frage ganz klar: Erst kommt die Arbeit für und im Betriebsrat und anschließend der Job. Jeder Betriebsrat hat deshalb einen Anspruch, von seinen beruflichen Verpflichtungen so entlastet/freigestellt zu werden, dass er/sie die Betriebsratsarbeit ordnungsgemäß erledigen kann. Für diese Entlastung müssen Sie sorgen!

2.) Wer entscheidet über den Umfang der Arbeit für den Betriebsrat? Eindeutige gesetzliche Regelung: Nur das einzelne Betriebsratsmitglied selbst! Eine „Genehmigung“ der Betriebsratsarbeit durch den Vorgesetzten, aber auch durch den Betriebsratsvorsitzenden, ist nicht vorgesehen. Würden Sie ein Betriebsratsmitglied (aber auch Jugend- und Auszubildendenvertreter oder Wahlvorstandsmitglied) an der Erfüllung seiner Aufgaben hindern, wäre dies sogar strafbar (Behinderung der betriebsverfassungsrechtlichen Organe wird im Höchstfalle mit Gefängnis bestraft).

3.) Wer entscheidet, wann ein Betriebsratsmitglied seine Aufgaben erledigt? Auch hier die eindeutige Antwort: Nur das einzelne Betriebsratsmitglied selbst! Allerdings: Das Betriebsratsmitglied ist angehalten, auf betriebliche Termine Rücksicht zu nehmen. Im Einzelfall ist die Dringlichkeit der Betriebsratsarbeit entscheidend.

4.) Kann das Betriebsratsmitglied den Arbeitsplatz ohne weiteres verlassen? Im Prinzip ja. Es muss sich allerdings so ab- und wieder zurückmelden, wie man das in Ihrem Betrieb allgemein tut, wenn ein Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz verlässt. Wenn es Schwierigkeiten gibt, vereinbaren Sie mit dem Betriebsratsmitglied, wie Ab- und Rückmeldung stattfinden sollen.

5.) Was gehört alles zur Betriebsratsarbeit? Der häufigste Irrtum ist, dass Betriebsratsarbeit nur die Teilnahme an den Betriebsratssitzungen bedeutet. Zur Betriebsratsarbeit gehören aber z.B. auch Teilnahme an Gesprächen mit dem Arbeitgeber, Teilnahme an Betriebsbesichtigungen, Aufsuchen von Arbeitnehmern an ihrem Arbeitsplatz, Teilnahme an Gesprächen mit Gewerbeaufsichtsamt, Berufsgenossenschaften, Gewerkschaften, Betriebsärzten oder sonstigen Institutionen, Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen des Betriebs, Teilnahme an Sitzungen von Arbeitsgruppen und Ausschüssen des Betriebsrats, Sprechstunden, Personalgespräche, Vorbereitung von Betriebsratssitzungen, Arbeit im Betriebsratsbüro, Lektüre von Gesetzen, Verordnungen und Fachzeitschriften, Beschaffung von Informationen für die Betriebsratsarbeit, z.B. im Internet, Besuch von Betriebsratsfortbildungen und Seminaren usw.

Sie sehen: Die rechtlichen Vorgaben sind eindeutig. Wir empfehlen Ihnen: Sehen Sie in „Ihrem Betriebsratsmitglied“ Ihren Partner, der wie Sie größtes Interesse am Wohl der Arbeitnehmer und Ihres - gemeinsamen - Betriebs hat.

P
ParagraphX

22.11.2008 um 10:48 Uhr

Vielen lieben dank für diese schnelle Antwort :) nur um es auch 100 % zu verstehen bzw um mich zu vergewissern :::

ZITAT :

1.) Was geht vor: Betriebsratsarbeit oder berufliche Tätigkeit? Das Bundesarbeitsgericht regelt diese Frage ganz klar: Erst kommt die Arbeit für und im Betriebsrat und anschließend der Job. Jeder Betriebsrat hat deshalb einen Anspruch, von seinen beruflichen Verpflichtungen so entlastet/freigestellt zu werden, dass er/sie die Betriebsratsarbeit ordnungsgemäß erledigen kann. Für diese Entlastung müssen Sie sorgen!

sprich ich muss mich nun nicht um einen Ersatz für meine Schicht an dem Tag kümmern und kann ganz normal in die BR-Sitzung ohne das ich Proebleme bekomme wenn ich nicht zur Schicht antrete?

LG

PS: Weiß jemand wo ich dies IM BetrVG finden kann die besagte Klausel ? Wäre echt super wenn das einer weiß und mir weiterhelfen kann

P
pirat

22.11.2008 um 11:22 Uhr

@ ParagraphX, § 37 BetrVG.... Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis...mit Kommentar wäre noch ausführlicher.

P
ParagraphX

22.11.2008 um 11:28 Uhr

Im Klartext ich in im Recht und trete am Montag einfach meine Br-Sitzung an bzw muss meine Schicht nicht warnehmen ?! :/

P
pirat

22.11.2008 um 12:07 Uhr

@ParagraphX,

sorry... ist es denn soo schwer... ;-)

du hast eine ordentliche, rechtzeitig Einladung vom BRV bekommen, du hast es deinem Vorgesetzten rechtzeitig mitgeteilt..ergo nimmst du teil!

Wenn es trotzdem Probleme geben sollte, könnte man 1. auf Behinderung kommen und 2.,sollte der BRV mal ein klärendes Gespräch mit der GL führen und last but not least der Schicht-Ersatz ist nicht deine Aufgabe .... wo bitte ist das Problem?

P
ParagraphX

22.11.2008 um 12:26 Uhr

Vielen dank , ich muss es immer genauer wissen, damit es für immer eingeprägt bleibt :)

P
pirat

22.11.2008 um 12:49 Uhr

@ParagraphX, Quot era demonstrandum, wie ein guter Freund immer sagt ....

P
ParagraphX

22.11.2008 um 14:29 Uhr

Ich bin es nocheinmal ... HELP

Habe mit dem Arbeitgeber gesprochen und er kam mit dem argument das ich dennoch die Schicht warnehmen muss, wenn das Geschäft darunter leidet und dies dann nicht weiter aagieren kann.... sie bemühen sich aber jemanden für diese Schicht zu suchen. ... Mit was kann man da gegen argumentieren oder hat der Ag recht ? :/

D
DonJohnson

22.11.2008 um 16:38 Uhr

Dazu ist alles gesagt, der AG hat für deinen Ersatz zu sorgen nciht du. Das BetrVG sieht auch nciht vor, dass du an der Sitzun g nicht teilnehmen kannst. BR Arbeit geht vor. Sprich mit dem BRV der soll dem AG mal Geetze erklären - das ist mein Tipp dazu!

L
Lotte

22.11.2008 um 19:03 Uhr

ParagraphX, es ist überall das Gleiche... Wichtig: Mach dem AG deutlich, dass Du zu der BR Sitzung gehen wirst und es nicht Dein Problem sein kann, ob für Ersatz gesorgt ist. Wenn Du Dich nicht traust: Schalte den/die BRV ein. Was macht denn der AG, wenn jemand krank wird...?

P
ParagraphX

23.11.2008 um 13:06 Uhr

Danke für die schnelle Antwort :) ja das weiß ich alles bloß schafft der AG es mit driftigen Argumenten wie zB : ja fas wissen wir alles das BR arbeit vorgeht aber nicht wenn das Arbeitsklima drunter leidet, dann musst du deine Schicht warnehmen auch wenn an dem Tag x leute ausfallen müssten die annderen auch einspringen, kA woher der AG das hat, jedenfalls werde ich morgen BR Sitzung tagen und abwarten was sich tut.

Ihre Antwort