Erstellt am 21.11.2008 um 11:11 Uhr von BRneu
@ sabas
Also erst einmal zu dem Thema das der Arbeitgeber euch die Sitzung nicht genemigen kann: Allein der Betriebsrat entscheidet wann und wie oft die Sitzungen stattfinden. Der Arbeitgeber ist über den Zeitpunkt zu informieren, kann die Sitzung aber nicht verbieten. Betriebsratstätigkeit, wie z.B. die Sitzung, stehen nicht unter dem Direktionsrecht des AG. Ihr müsst zwar auf die betrieblichen Notwendigkeiten rücksicht nehmen, die vorhanden sind, wenn durch die Sitzung arbeiten nicht erledigt werden die unbedingt zu diesem Zeitpunkt erledigt werden müssen und die nur durch das oder die BR Mitglieder erledigt werden können. Doch selbst wenn dies der Fall sein sollte, kann der AG die Sitzung nicht verbieten. Er kann aber den Verstoß gerichtlich anzeigen. Des weiteren kann der AG nicht jedesmal mit betrieblicher Notwendigkeit argumentieren. Der Gesetzgeber verlangt vom AG, das dieser Vorkehrungen trifft, die eben dafür sorgen das eine betriebliche Notwendigkeit nicht besteht. Denn er weiß ja das er einen BR hat, wer dort drin tätig ist und das das für ihn zeitlichen Ausfall der Mitglieder bedeutet. Und von wegen es ist halt viel los: Das ist kein Argument. Das ist in einem gut laufendem Unternehmen meistens der Fall.
Erstellt am 21.11.2008 um 12:14 Uhr von ambu
Hallo sabas,
erstellt (sofern noch nicht vorhanden) einen Sitzungsplan über einen Zeitraum X, diesen stellt Ihr dann auch dem AG zur Verfügung. Somit kann er sich darauf einstellen und planmäßig für entsprechenden Ersatz sorgen. Ansonsten stimme ich BRneu voll und ganz zu: Ihr seid ein unabhängiges Gremium und bestimmt Eure Sitzungen selbst!!!
Gruß ambu
Erstellt am 22.11.2008 um 00:32 Uhr von Der alte Heini
sabas
Hat dieser BR schon die Grundlagenseminare besucht???