Erstellt am 20.10.2005 um 16:54 Uhr von Rollie
Zuerst stellt sich mal die Frage nach dem Vorhandensein eines Betriebsrats. Dieser könnte auf Pausenregelungen einwirken.
Desweiteren finde ich es widersprüchlich, wenn man Mitarbeitern Vertrauensarbeitszeit einräumt, ihnen aber nicht soweit vertraut, die durch die Rauchpausen entgangene Zeit, wieder reinzuarbeiten. Hier sollte man mal überlegen, ob die Vertrauensarbeitszeit nicht nur vorteilhaft für den AG ist (wegen der Mehrarbeit etc.)
Was das Internet angeht. Nun gut, ich bin der Meinung, private Internetnutzung hat nichts in der Arbeitszeit zu suchen und der AG ist auch nicht verpflichtet, die Nutzung des Internets für private Zwecke zu ermöglichen.
Erstellt am 20.10.2005 um 17:06 Uhr von Luna
Ähmm, ich bin Betriebsrat.
Ich kenne nur die Regelung nicht genau.
Aber vielen Dank für Deine Eischätzung, Rollie.
Erstellt am 20.10.2005 um 17:46 Uhr von Rollie
Ich denke mal, die Vertrauensarbeitszeit setzt nicht automatisch die Mitbestimmung nach §87 2. außer Kraft. ich weiß ja nicht, auf welcher Grundlage diese Art Arbeitszeit bei Euch geregelt ist.
Wer sagt denn, das die Raucherpausen in der Arbeitszeit stattfinden ? Ich denke, es besteht Vertrauensarbeitszeit. Ich denke weiterhin, das der AG hier nicht einseitig handeln kann, sonst seid ihr gefragt, eine einvernehmliche Lösung ggf. mittels BV zu erwirken.
Erstellt am 20.10.2005 um 23:01 Uhr von Akira
Hallo !
Habe ich richtig gelesen ist Rauchen nicht gestattet?
oder ist Rauchen VERBOTEN? Ein Rauchverbot darf der Chef nicht allein aussprechen hier hat der BR ein Mitspracherecht. Will man Euch zu Nichtrauchern erziehen !gehe mal auf http://www.ra-kotz.de/rauchen2.htm ist gut sage ich dir, hilft uns zur Zeit auch. Stelle zur Zeit fest das unsere Arbeitgeber egal welcher Branche sie auch angehören mit dem gleichen Mist ankommen meine Frage sind die geklont?
Erstellt am 21.10.2005 um 07:10 Uhr von Mona
Wenn Ihr außerhalb der Mittagspause bis zu 4x rauchen geht, dann sind das doch pro "Rauchvorgang" mind. 10 Min. = 40 Min. Extrapause. Da, meine ich, seid Ihr schon in Erklärungsnot. Das ist das Geld des AGs und somit auch Euer Geld, das hier verlorengeht. Es geht nicht ums Gar-nicht-Rauchen, Ihr könnt das ja in der Mittagspause tun oder die Mittagspause kürzer gestalten und dann öfter rauchen.
Erstellt am 21.10.2005 um 08:27 Uhr von Luna
Guten Morgen,
ja, der ganze Organisationsplan ist ein bißchen merkwürdig. Im Grunde sieht er eine Vertrauensarbeit mit jer Menge festen Regeln (Länge und Zeitpunkt der Mittagspausen, Kernarbeitszeit von 9-16 Uhr, keine Raucherpausen usw. vor. Meiner Meinung nach hat er hier geschickt versucht, jede Menge Regeln unterzubringen (das zegt ja nun nicht wirklich von Vertrauen, kombiniert mit dem großen Vorteil für ihn, das Überstunden nicht in Geld oder Freizeit ausgeglichen werden, sie werden schließlich nicht erfasst.) Ich denke, ich werde diesen Entwurf ablehnen und entweder eine Zeiterfassung fordern (natürlich mit Überstundenausgleich in Freizeit) oder die Beibehaltung der bisherigen Regel.
Mitbestimmung ist leider eh nicht so das Thema unserer GF, in dem Gespräch haben sie mir locker-frei erzählt, dass wir einen Arbeitsbeginn ab 7:30 Uhr einführen müssen (bisher kamen einige auch früher) weil er in den Buchhaltungsjournalen gesehen hat, dass - solange kein GF da ist, also bis 7:30 Uhr - in der Buchhaltung eh keiner bucht. Das nenn ich mal Mitarbeiterkontrolle.
Desweiteren wurde mir erzählt, dass mit einigen Mitarbeitern eine abweichende Arbeitszeit einzelnd festgelegt wurde. Davon wußte ich bis gestern nichts.
Was würdet Ihr tun?
Viele Grüsse & Danke für Eure Hilfe
Luna
Erstellt am 21.10.2005 um 08:43 Uhr von viktor
Wie man es auch diskutieren mag - an der Mitbestimmung geht kein Weg vorbei. Ohne Betriebsrat kann da niemand was anordnen - Rauchen und dessen Verbot unterliegt der betrieblichen Ordnung, die damit verbundene Zeit der Pausenregelung und das Internet rangiert unter technische Einrichtungen, die dazu geeignet sind Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen - alles § 87 BetrVG.
Fordert Euren AG auf, seine Anordnungen zurückzuziehen und über diese Punkte zunächst eine Einigung mit Euch herbei zu führen. Wenn Mitbestimmung nicht sein Ding ist, erklärt ihm freundlich aber bestimmt, dass der BR auch das Recht hat, seine Rechte auf dem Rechtsweg durchzusetzen.
Erstellt am 21.10.2005 um 09:46 Uhr von Victoria
Ich bin der gleichen Ansicht wie Mona! Wenn meine nichtrauchenden Kollegen das Gleiche verdienen wie meine, während der Arbeitszeit rauchenden, dann meine ich, dass die nichtrauchenden Kollegen unterbezahlt sind!! Der Gesundheitsschutz muss für den Betriebsrat Vorrang haben! Haltet Euch am Besten aus der Diskussion raus, oder macht in diesem Fall eine Umfrage bei Euren Kollegen. Und zieht daraus Eure Schlüsse.
Bezüglich der Internet-Nutzung empfehle ich die aktuellen Gerichtsurteile zu lesen. Auf alle Fälle empfiehlt es sich hier um den Abschluss einer BV.
Als Betriebsrätin sehe ich mir aber auch ab und an in unserer EDV-Abt. die Hitliste der aufgerufenen Seiten an und veröffentliche diese auch.
Da staune ich immer wieder, und frage mich, wie die diese Kollegen reagieren würden, wenn man von ihrem privaten Internet diese Seiten aufrufen würde!! Auch und gerade als Betriebsrat muss man betriebswirtschaftlich denken.