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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Was ist geheim bei einer BR-Sitzung ?

S
sbv
Jan 2018 bearbeitet

Mich würde interessieren, ob folgende Sachverhalte durch einen Teilnehmer an einer BR-Sitzung (BR-Mitglied, Arbeitgeber, JAV, SBV) gegenüber anderen Kollegen erzählt werden dürfen.

Ziel wäre es Misstände aufzuzeigen um bei der nächsten Wahl andere BR-Mitglieder in den Betriebsrat zu bekommen.

Tagesordnungen werden meist erst 1 Tag von der BR-Sitzung verteilt, manchmal auch erst zu Beginn der Sitzung.

Tagesordnung ist oft nur global (z.B. diverse Anhörungen)

BR-Vorsitzender hat bei der letzten Sitzung häufig für ca. 10 Minuten den Raum, weil das Handy klingelte.

Ersatzmitglieder werden oft nicht ordnungsgemäß eingeladen

Teilnehmerliste wird nicht konsequent erstellt

BR-Mitglied "A" (mit Namensnennung) ist nach 2 Stunden gegangen, obwohl die Sitzung 6 Stunden dauert, BR-Mitglied "B" ist er nach 2 Stunden dazu gekommen

Da die Mitglieder "A", "B", "C" und "D" (mit Namensnennung) zustimmten (7-er Betriebsrat), wird ab sofort nur 1 Betriebsversammlung pro Jahr durchgeführt, obwohl nach Gesetz 2 nötig wären (+ Abteilungsversammlungen). Abteilungsversammlungen sollen nicht regelmäßig statt finden sondern nur, wenn es Bedarf gibt.

Bei außerordentlichen Kündigungen wird nicht innerhalb von 3 Tagen eine sitzung einberufen, um evtl. fristgerecht Einsprüche anzumelden.

6.92604

Community-Antworten (4)

C
carrie

28.09.2007 um 01:32 Uhr

Hallo Das ist ja ein chaotischer BR, wenn man das überhaupt so nennen darf. § 79 BetrVG betrifft ja eigentlich nur Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und selbst da müssen 4 Faktoren aufeinander treffen damit es solch ein Geheimnis ist. Außer das sich eure Kollegen im BR ärgern werden wenn ihre Machenschaften ans Tageslicht geraten wüßte ich nicht weshalb es Stress geben sollte, da werden ja ständig Formfehler im BR begangen die vielleicht für einige AN irgendwann mal negativ ausgehen könnten (z.B. bei Kündigungsschutzprozessen).

G
gbi

28.09.2007 um 10:28 Uhr

Tagesordnung muss mit der (fristgerechten) Einladung rausgehen und darf auch nicht verändert werden, wenn schon ein BR-M nicht an der Sitzung teil nimmt.

TOP diverse Anhörungen führt zur Ungültigkeit des Beschlusses ! (bei pers. Maßnahmen müssen auch die Namen aufgeführt sein).

Betr.vers. können nicht auf 1 p.a. reduziert wedren, Beschluss ist ungültig ... eine Betr.versammlung kann auch erzwungen werden (mehr im BetrVG).

Alles in allem : Chaos hoch 3 => Verstöße publik machen => BR absetzen => neuen BR wählen

W
wolf

29.09.2007 um 13:28 Uhr

Grundsätzlich richtig, aber eine TO darf geändert werden, acuh taggleich, auch wenn BR-Mitglieder fehlen. Sonst wäre das Monopoldes BRV wohl auch deutlich zu gross... (Siehe auch däubler §29 Rn20a oder Fitting §29 RN 48)

NT
Nick Trick

29.09.2007 um 14:46 Uhr

sbv+wolf+carrie und das gbi

euere Nicks jedenfalls nicht !

:-(

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