Mich würde interessieren, ob folgende Sachverhalte durch einen Teilnehmer an einer BR-Sitzung (BR-Mitglied, Arbeitgeber, JAV, SBV) gegenüber anderen Kollegen erzählt werden dürfen.

Ziel wäre es Misstände aufzuzeigen um bei der nächsten Wahl andere BR-Mitglieder in den Betriebsrat zu bekommen.

Tagesordnungen werden meist erst 1 Tag von der BR-Sitzung verteilt, manchmal auch erst zu Beginn der Sitzung.

Tagesordnung ist oft nur global (z.B. diverse Anhörungen)

BR-Vorsitzender hat bei der letzten Sitzung häufig für ca. 10 Minuten den Raum, weil das Handy klingelte.

Ersatzmitglieder werden oft nicht ordnungsgemäß eingeladen

Teilnehmerliste wird nicht konsequent erstellt

BR-Mitglied "A" (mit Namensnennung) ist nach 2 Stunden gegangen, obwohl die Sitzung 6 Stunden dauert, BR-Mitglied "B" ist er nach 2 Stunden dazu gekommen

Da die Mitglieder "A", "B", "C" und "D" (mit Namensnennung) zustimmten (7-er Betriebsrat), wird ab sofort nur 1 Betriebsversammlung pro Jahr durchgeführt, obwohl nach Gesetz 2 nötig wären (+ Abteilungsversammlungen). Abteilungsversammlungen sollen nicht regelmäßig statt finden sondern nur, wenn es Bedarf gibt.

Bei außerordentlichen Kündigungen wird nicht innerhalb von 3 Tagen eine sitzung einberufen, um evtl. fristgerecht Einsprüche anzumelden.