Sozialplan/Interessenausgleich §112a - nein weil Abteilung noch keine 4 Jahre alt ist?
Hallo zusammen, Wir sind ein Dienstleister in Automobilbranche, dazu gehört der innerbetriebliche Transport,WE, VERS,usw. Desweiteren haben wir noch seit ca. 2 Jahren einen Fuhrpark von 10 LKW die teilweise für unseren Kunden fahren, aber hauptsächlich für externe fahren. Jetzt sollen die LKW sowie die Fahrer " entsorgt" werden. Wir, der BR streben für diese Kollegen einen Sozialplan sowie einen Interessenausgleich an. Jetzt sagt unser Cheffe, das er das nicht braucht, da diese Abteilung noch keine 4 Jahre alt ist , und es es da eine Ausnahmeregelung gibt. "Existensgründer" §112a Bin gespannt, was ich für Antworten sowie Urteile bekomme. Gruss Kainil
Community-Antworten (5)
20.11.2008 um 11:12 Uhr
Hallo Ich würde mich da ganz schnell an die zuständige Gewerkschaft wenden.
20.11.2008 um 11:35 Uhr
Der Ausnahmetatbestand des § 112a bezieht sich auf das Alter des gesamten Unternehmens, nicht auf das einzelner Abteilungen. Wenn euer Betrieb tatsächlich nicht älter als 4 Jahre ist, hat euer Chef recht.
20.11.2008 um 14:10 Uhr
@z.ickig
man sollte da wirklich genau sein. es geht nicht um das alter des unternehmens sondern des BETRIEBS
20.11.2008 um 18:04 Uhr
Hallo, wie ich schon angedeutet habe will unser Cheffe nichts von einer Betriebsänderung wissen, da die Spedition ( Schreibtischtäter) ja weiterhin bestehen bleibt, bis auf 1-2 MA. So das von ca. 33 MA am Ende noch ca. 20 MA über bleiben und ich finde das ist schon ein nicht unwesentlicher Teil des Betriebsteils. Am anfang hat er auch nur davon gesprochen das die Abteilung Fuhrpark geschlossen wird, und wo ich ihm dann kam mit § 112 gehörte der Fuhrpark auf einmal wieder zur Spedition und war keine eigene Abteilung mehr. Nichts desto trotz hab ich heute die Verdi informiert, und die freuen sich über rege zusammenarbeit mit uns als BR.
21.11.2008 um 11:24 Uhr
@ganther....recht haste, ich habe aber "Betrieb" gemeint!
@kanil: "So das von ca. 33 MA am Ende noch ca. 20 MA über bleiben und ich finde das ist schon ein nicht unwesentlicher Teil des Betriebsteils. "
Da kann ich dir jetzt nicht ganz folgen. Das Gesetz meint nicht etwa die Wesentlichkeit des "Teils eines Betriebsteils". Gemeint ist der Bezug des betroffenen Betriebsteils zum Gesamtbetrieb. Wenn euer Betrieb also z.B. 600 Mitarbeiter und dazu ein überwiegend "produzierendes" Gepräge habe sollte, dann wäre im Hinblick darauf der Betriebsteil "Fuhrpark/Spedition" mit 33 Mitarbeitern sicher nicht "wesentlich".
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