Versetzung
Hallo zusammen, ein Mitarbeiter (Ersatzmitglied) hat sich in eine ander Abteilung Versetzen lassen. Obwohl seine Abteilung Unterbesetzt ist, weil eine Kolleg in Rente geht. Der Betriebsrat wurde erst hinterher sporadisch informiert. Auch haben wir keine Info bekommen ob er einee 40h Woche jetzt bekommen hat? Vielen Dank
Community-Antworten (6)
16.01.2020 um 23:41 Uhr
Normalerweise ist die Frage ja das mit dem Fragezeichen. Macht hier aber überhaupt keinen Sinn. Dass das nicht in Ordnung ist, scheinst Du ja selbst zu wissen. Aber wofür dann das Thema aufmachen?
17.01.2020 um 08:22 Uhr
Selbstverständlich war es falsch die Versetzung durchzuführen ohne den BR anzuhören. Allerdings ist die Tatsache, dass die Abteilung die er dann verlässt unterbesetzt ist auch kein Grund einer Versetzung zu widersprechen. Hier ist der AG gefordert für Ersatz zu sorgen.
17.01.2020 um 08:28 Uhr
Doch, ist es. Immerhin gibts ja § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG.
Jetzt könntet ihr an § 201 BetrVG denken - oder zumindest mit dem AG darüber reden.
17.01.2020 um 08:44 Uhr
@ Kratzbürste: Wo siehst du in § 99 (2) - 3 BetrVG einen Grund zu widersprechen. gekündigt wird in dieser Abteilung bestimmt niemand, sie ist ja unterbesetzt? § 201 BetrVG kenne ich nicht, habe ich da in der Schulung nicht aufgepasst?
17.01.2020 um 09:22 Uhr
Man muss erstmal prüfen ob eine Versetzung im Sinne des Paragraphen 95 Abs. 3 BetrVG vorliegt.
17.01.2020 um 10:43 Uhr
@seehas
Vielleicht ein paar Worte weiter lesen?
"oder sonstige Nachteile erleiden"
wobei man natürlich darüber streiten kann, ob der hier genannte Fall zu den gemeinten Nachteilen zählt.
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