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Zustimmungsantrag mit Sozialplan an gekündigte MA aushändigen?

E
e-ulip
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute,

wir haben mit unserer Geschäftsleitung einen Zustimmungsantrag mit Sozialplan ausgehandelt und unterschrieben. Die Kündigungen sind bereits den betroffenen Mitarbeitern überreicht worden.

Ich habe zwei Fragen:

  1. Die Mitarbeiter wurden bis jetzt nicht offiziell (d.h. mit einem Schreiben) darüber informiert, wie hoch die jeweilige Abfindungssumme ist. Ich denke, dass die Mitarbeiter ein Recht auf eine schriftliche Bestätigung haben. Wie ist hier die rechtliche Lage?
  2. Die Geschäftsleitung hat bei der Übergabe der Kündigungen keinen Interessenausgleich und Sozialplan an die MA ausgehändigt. Es wird nur die Einsicht in die Dokumente ermöglicht. Haben die MA nicht ein Recht darauf, diese Dokumente zu erhalten?
8.64501

Community-Antworten (1)

G
ganther

19.11.2008 um 19:46 Uhr

kurz gesagt

  1. nein
  2. nein

Das heißt aber nicht dass es nicht sinnvoll und anderswo üblich wäre. zumindest hinsichtlich der ersten Frage

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