Telefonliste
Hallo zusammen ,
ist der BR berechtigt eine Telefonliste der Mitarbeiter die im Unternehmen beschäftigt sind von der Personalabteilung zuverlangen. Der AG verlangt nach Gründe und es würde im Bereich von geschützten Daten gem. §32 BDSG befinden. Was sagen die erfahrenen Betriebsräte dazu .
Danke
Community-Antworten (15)
11.12.2013 um 11:05 Uhr
Telefonlisten sind doch sinnvolerweise betriebsöffentlich?
Wie gehen bei Euch die Mitarbeiter denn vor, wenn sie jemanden erreichen wollen?
11.12.2013 um 11:06 Uhr
Dem AG einfach einmal erklären, dass das Datenschutzgesetz hier nicht hindert. Denn der BR ist eben nicht Dritter im Sinne dieses Gesetzes. Weiter benötigt der BR diese Liste, da er ja ALLE AN erreichen können muss
11.12.2013 um 11:08 Uhr
Dunkel ist der Rede Sinn des Arbeitgebers. Ihr verlangt doch nicht, dass er erst eine Liste erstellt, sondern wollt nur die, die er bereits unter Beachtung des § 32 BDSG erstellt hat. Und wofür? Natürlich genau für den Zweck, für die der AG die Liste selbst erstellt hat - zum telefonieren. Der BR ist zudem ja nicht außenstehender Dritter, sondern Betriebspartei und selbst zum Datenschutz verpflichtet.
Wenn er natürlich selbst keine Liste hat, braucht er auch keine erstellen, wenn Ihr die Liste nur für Eure Unterlagen benötigt. Da stellt sich dann die Frage, wie die Daten in der PA überhaupt gespeichert sind - und dann kommt man zur Mitbestimmung bei der Verwendung von IT-Systemen usw.
11.12.2013 um 11:18 Uhr
@unerfahren, meinst du die Dienstnummern oder die Privatennummern?
11.12.2013 um 11:25 Uhr
Wir wissen es das eine Telefonliste von den MA gibt die für Zusatzdienste oder Ähnliches genutzt werden wir möchten als BR bei bedarf die Mitarbeiter Kontaktiren.
11.12.2013 um 11:29 Uhr
der § 32 BDSG
Abs 3 besagt doch schon alles oder ?
- Die Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen der Beschäftigten bleiben unberührt.
11.12.2013 um 17:28 Uhr
Es geht also um Privatnummern?
Dann liegt Euer Arbeitgeber völlig richtig! Lediglich der Verweis auf § 32 BDSG springt etwas zu kurz, der relevante Paragraph ist der § 4 BDSG (in Verbindung mit § 32 BDSG).
"Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat."
Also grundsätzlich ist es böse, wenn personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, es sei denn, das Gesetz erlaubt dies!
Und in § 32 findet sich, warum das für Euren Arbeitgeber erlaubt ist:
"Personenbezogene Daten eines Beschäftigten dürfen für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich ist."
Und jetzt fragt ("Der AG verlangt nach Gründe") er Euch, welches berechtigte Interesse Ihr an diesen Daten habt, um zu prüfen, ob es für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses notwendig ist, diese Daten an Euch zu übermitteln.
Schön wenn Arbeitgeber so sauber arbeiten.
Übrigens: Mit dem § 4 kann man viel Spaß im Bau-, Blöd- oder oder Geizmarkt haben. Auf die hin und wieder gestellte Frage nach der Postleitzahl des Wohnortes lässt man sich die Auskünfte nach Absatz 3 erteilen.
11.12.2013 um 21:00 Uhr
pigpong, also ist deiner meinung nach der betriebsrat dritter im Sinne des bundesdatenschutzgesetzes?
macht es anders, sagt dem arbeitgeber erst mal, dass ihr eine betriebsvereinbarung zur Rufbereitschaft abschließen wollt, statt euch eurer kollegen in ihrer freizeit zu bedienen
11.12.2013 um 21:41 Uhr
Wenn ich der Perso, in meiner großen Güte, meine private Tel.Nr. überlasse (wozu ich nicht verpflichtet bin), hat die Perso, ohne meine Einwilligung, diese auch nicht weiter an den BR zu geben.
11.12.2013 um 23:16 Uhr
Zitat (Nubbel): "pigpong, also ist deiner meinung nach der betriebsrat dritter im Sinne des bundesdatenschutzgesetzes?"
Vermutlich richtet sich diese frage an mich? Es zeugt von schlechter Erziehung und persönlicher Überheblichkeit wenn man die Namen anderer verballhornt, aber halt jeder so gut er kann.
Ich kann auch nach mehrmaligem Lesen meines Beitrages nicht erkennen, dass ich diese Meinung vertreten hätte!
Erklär dch bitte mal, wie Du darauf kommst, dass ich diese Meinung vertreten hätte.
11.12.2013 um 23:27 Uhr
pjööööng, deine datenschutzargumentation ist ebenso nutzlos, wie die Argumentation vom arbeitgeber des unerfahrenen. das ist wichtig:
Wir wissen es das eine Telefonliste von den MA gibt die für Zusatzdienste oder Ähnliches genutzt werden wir möchten als BR bei bedarf die Mitarbeiter Kontaktiren. Antwort 5 Erstellt am 11.12.2013 um 10:25 Uhr von unerfahren 223419
11.12.2013 um 23:47 Uhr
Nubbel,
wenn Argumentationen auf Gesetzesebene gegen das Argument dass der BR etwas "will" verlieren, dann ist es halt so.
Das ist ein Diskussionsniveau auf welches ich mich nicht hinabbegeben will.
12.12.2013 um 10:32 Uhr
Hallo zusammen,
Danke für die zahlreichen Antworten. Wir wollen ja nicht die Telefonisten am Schwarzenbrett veröffentlichen nur falls der BR mal den einen oder anderen Kollegen erreichen möchte haben wir keine Telefonnummern wo wir die Mitarbeiter anrufen können nur deshalb ging es hier die Listen zubekommen. Ich habe noch mal versucht wie gironimo beschrieben hat z.b nicht das gleiche Wort laut aber so ähnlich ----
Natürlich genau für den Zweck, für die der AG die Liste selbst erstellt hat - zum Telefonieren. Der BR ist zudem ja nicht außenstehender Dritter, sondern Betriebspartei und selbst zum Datenschutz verpflichtet.
Wenn er natürlich selbst keine Liste hat, braucht er auch keine erstellen, wenn Ihr die Liste nur für Eure Unterlagen benötigt. Da stellt sich dann die Frage, wie die Daten in der PA überhaupt gespeichert sind - und dann kommt man zur Mitbestimmung bei der Verwendung von IT-Systemen usw.
Und hier die Antwort vom AG.
leider lassen sich aus dem u.a. Grunde "telefonieren" keine Aufgaben zur Wahrnehmung der betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben ableitet, was zur Folge hat, dass in diesem Fall das BDSG greift bla bla
haben wir tatsächlich keinen anspruch
12.12.2013 um 10:44 Uhr
unerfahren, wenn Eure einzige Begründung ist, dass ihr gerne mal mit den Kollegenh telefonieren möchtet, dann hat der Arbeitgeber meines Erachtens Recht. Ich hatte das ja bereits ausgeführt.
Nehmen wir doch mal an, Du hättest beim Arbeitgeber Deine Telefonnummer angegeben, weil Du auf Grund Deiner beruflichen Tätigkeit hin und wieder zu Hause erreichbar sein musst. Und nun ruft jemand regelmäßig vom Direktvertrieb Deines Arbeitgebers bei Dir an und versucht Dir die Produkte Deines Arbeitgebers zu verkaufen. Würdest Du dann auch sagen "Naja, der Direktvertrieb ist ja Betriebspartei, denen durfte die Personalabteilung meine Telefonnummer weitergeben."?
12.12.2013 um 12:11 Uhr
@unerfahren, es ist ja eher so das die Kollegen sich bei euch Melden, dann könnt ihr die Rückrufnummer Erfragen. Einfach mal bei den Kollegen in iher Privatzeit anrufen kann nach hinten los gehen ! Ihr könnt aber aktiv am Schwarzenbrett nach E Mail addy s fragen und regelmässig einen Newsletter rum senden.
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