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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR Konto und Abgeltungssteuer?

K
knueppelz
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe eine Frage zur neu eingeführten Abgeltungssteuer.

In unserem Unternehmen (450 Beschäftigte), hat der BR ein eigenes Konto auf dem die Erlöse aus dem Verkauf von Getränken (Kaffee/Colaautomaten) hinterlegt werden. von diesem Geld werden Automaten repariert und ggf neue angeschafft. ca. alle 2 Jahre wird aus diesem Pott für die Belegschaft eine kleines Weihnachtspräsent gekauft, ansonsten bleibt das Geld auf dem Konto. Gestern informierte mich der 1.Vorsitzende darüber das der BR für ebendieses Konto Rückwirkend für 2007 19% Abgeltungssteuer (rd. 10000Eur) zu zahlen habe. Dasselbe gelte auch für darauffolgende Jahre. Meines Wissens trifft die Abgeltungssteuer nur auf die Zinsen von Kapitalerträgen (dividenden, Zinsen usw) zu. Kann mir jemand hier helfen? Ich habe Google bereits intensiv bemüht, blicke aber nicht so richtig durch. Für Hilfe wäre ich sehr dankbar. gruß

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Community-Antworten (7)

K
khel

19.11.2008 um 15:24 Uhr

Der BR hat ein eigenes Konto?! Weg damit! Siehe §37 BetrVG.

Soll meinetwegen sonstwer über das Konto verfügen, aber nicht der BR als Gremium. Ihr könnt in Teufelsküche kommen.

Gruß khel

K
khel

19.11.2008 um 15:38 Uhr

@knueppelz:

ergänzend zu meinem Posting von eben hier noch der Schlüsselsatz für Euren Fall:

"...Der Betriebsrat ist grundsätzlich nicht vermögensfähig. ..."

Quelle: http://www.anwaltonline.net/arbeitsrecht/show.asp?x=urteile/betriebsrat/betriebsrat_092.html

Da geht es zwar um was anderes, aber der o.g. Kernsatz gilt trotzdem.

Gruß khel

K
Kölner

19.11.2008 um 15:42 Uhr

@all Die Belegschaft sollte diesen BR zügig abwählen... Der BR sollte der Belegschaft 'reinen Wein' einschütten... Ein neuer BR sollte sich an die Gesetzeslage hinsichtlich § 87 Abs. 1 BetrVG halten...

K
knueppelz

19.11.2008 um 17:06 Uhr

das konto ist der Belegschaft bekannt und wird nicht auf den Namen vom BR oder eines BR Mitglieds geführt. Kontoinhaber ist die Firma, das Geld ist das Geld der Belegschaft, der BR darf darüber nur zu Gunsten der Belegschaft verfügen.

Das in unserem BR nicht alles ganz rund läuft weiss ich auch, deswegen hab ich mich ja auch zur Wahl gestellt um das zu ändern :-)

Was würdet ihr raten,wie man weiter vorgehen sollte? gruß

D
Dr.House

19.11.2008 um 17:24 Uhr

Hallo knueppelz, mein Gott 10000 Euro Steuer und das sind nur 19 %. Dann müssen ja auf diesem Konto ca. 50 000 Euro sein. Seid Ihr verrückt? Ansonsten gilt das Gleiche wie schon oben beschrieben. Außerdem ist die Reparatur von Kaffeeautomaten nicht Eure Arbeit. Laßt Euch nicht vor alle Karren spannen.

Gruß Dr.House

K
knueppelz

20.11.2008 um 20:31 Uhr

Hallo Kollegen, ich habe nun mehrfach intensiv nachgebohrt und die Sachlage stellt sich nun wie folgt korrekt dar:

Vor ca 40 Jahren fragte der damalige BR (hiess das damals schon so?) die GL nach einem Kaffeeautomaten. Die GL stand damals wie heute auf dem Standpunkt: "ihr wollt automaten? dann kümmert euch auch drum!" und hat für diese Zwecke ein Konto und ein Sparbuch eingerichtet. Beides läuft namentlich auf eine Buchhalterin die auch heute noch im Betrieb beschäftigt ist. Die Automaten werden unter Eigenregie gefüllt/geleert. Daraus ergibt sich ein Überschuss der für Wartung/Reparatur und ggf Neuanschaffung genutzt wird. Alle paar Jahre wird von dem Überschuss der Belegschaft ein Weihnachtsgeschenk gekauft. Darüber wurde keine BV abgeschlossen. Diese Vorgehensweise ist im Betrieb allgemein bekannt und wird auch von den Kollegen unterstützt.

BSP: Colaautomat irreparabel defekt, ein neuer muss her. Die GL wird informiert, der Automat wird bestellt und die Kollegin aus der Buchhaltung überweist den fälligen Betrag. ist das illegal???

ich habe bisher auf jede frage selber eine Antwort gefunden, aber hier weiss ich nicht mehr weiter.

was kann der BR tun um die Verwaltung der Automaten nicht aus der Hand zu geben und gleichzeitig auf der Sicheren Seite zu sein was Abgeltungssteuer usw betrifft?

Bitte um konstruktiven Rat, bitte kein Spam

R
RAKO

21.11.2008 um 15:09 Uhr

Recht kompliziert Euer Fall und ist eigentlich überhaupt kein Fall für dieses Forum!

Ich sehe das so:

Die Kaffeeautomaten sind Eigentum der Fa., da sie die Gelder dafür irgendwann einmal zur Verfügung gestellt hat. Die Mitarbeiterin der Buchhaltung wickelt die Bewirtschaftung während ihrer Arbeitszeit ab. Rechtlich erfolgt also auch der Verkauf von Waren in deren Auftrag. Daran ändert auch nichts, dass das Sparkonto auf den Namen dieser Mitarbeiterin läuft. Da diese Posten bilanziell aber vermutlich in der Fa. nicht auftauchen ist das wahrscheinlich ein Fall von Steuerhinterziehung! Richtig wäre evtl. gewesen einen Verein oder eine Fa. zur Bewirtschaftung zu gründen, der/die dann im rechtlichen Sinne der/die Steuerpflichtige ist. Da ich im Steuerrecht aber kein Profi bin kann ich Euch nur den Tip geben, dass ganze mal von einem Profi prüfen zu lassen.

Die Sache, das die Buchhalterin die Bewirtschaftung betreut, ist natürlich nicht illegal. Der AG kann Jobs verteilen wie er will, solange daraus nicht einer personelle Maßnahme wird, die über den Betriebsrat gehen muss. Falls sie das ganze außerhalb ihrer Arbeitszeit macht, dann halte ich das ganze zumindest für bedenklich. Man könnte Ihr dann unterstellen, dass sie Gewerbetreibende ist und sie persönlich steuerrechtlich belangen - auch die Eigentumsverhältnisse der Bewirtschaftungsgelder würden für diesen Zustand sprechen. Dann gehören ihr aber auch die Automaten.....

NB: Ich halte es ohnehin für einen unhaltbaren Zustand, dass die Gelder auf den Namen der Dame laufen. Falls da tatsächlich umfangreiche Geldmittel lagern würde ich, wenn ich an ihrer Stelle wäre, das Geld kurzerhand ausgeben. Da das Geld mir rein rechtlich gehört, wenn die Konten auf meinen Namen laufen, kann ich damit tun und lassen, was ich möchte. Niemand kann mich deshalb rechtlich belangen. Und falls sie (was ich ihr nicht wünsche) sterben sollte, kommt keiner an die Gelder ran - nur ihre Erben.

Die von Dir erwähnten 19% sind immer noch nicht geklärt, um was es sich dabei handelt.

Abgeltungssteuer kann es eigentlich nicht sein. 1. Beträgt diese 25% + Soli + KSt, 2. wären ~10000 EUR Abgeltungssteuer ein Gegenwert von ~ 40000 EUR KAPITALERTRAG, dann müsten auf dem Sparbuch bei geschätzt 1% Zinsen rund 4.000.000 EUR (das sind 4 Millionen EUR) liegen. Ich kann der Dame dann nur den Tip geben sich in den Ruhestand zu verabschieden und von dem Geld sich ein schönes Leben zu machen. Abnehmen kann es ihr ja niemand, da es ihr gehört.

Es spricht also alles für die Vermutung von neskia, d.h. es sich um die fällige Mehrwertsteuer aus dem Verkauf handelt. Und da wird Dir wahrscheinlich keiner hier helfen können. Das ist Arbeitgeberjob, sich um die Steuergeschichte zu kümmern. Das ganze ist u.U. hoch kompliziert!

Das der Betriebsrat vom AG den Auftrag bekommt, sich um z.B. die Weihnachtsfeier zu kümmern halte ich für in Ordnung. Das sie frei entscheiden, was in den Automaten reinkommt oder ob neue angeschafft werden, finde ich super! Da muss man sich sonst eigentlich immer mit dem Bewirtschafter streiten! Ob die Mitarbeiter das dann in ihrer Eigenschaft als BR machen, oder in ihrer Eigenschaft als AN ist letztendlich belanglos, solange das BR-Geschöft nicht darunter leidet. Das der BR jetzt sich aber um die Steuersachen kümmert ist nicht Sinn der Sache!

Nochmal der Tip an Euch: Setzt Euch mit einem Steuerfachmann zusammen und stellt das ganze erstmal auf rechtliche Beine. Oder noch besser: sagt Eurem Chef, dass der sich darum kümmern soll.

Hoffentlich rückt die Dame das Geld wieder raus......

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