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Betriebsvereinbarung telefonisch beschliessen?

K
kainil
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

Meine Kollegin ist der Meinung das wir eine Betriebsvereinbarung(erstellt von der Verdi) telefonisch beschliessen können. Ich bin sicher das diese Vorgehensweise nicht korrekt(illegal) und somit anfechtbar ist. Würde mich über evt. Urteile sowie eure Erfahrrungen freuen

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Community-Antworten (10)

K
khel

19.11.2008 um 14:38 Uhr

@Kainil:

Zitat aus dem Fitting, 23. Auflage:

"...eine fernmündliche, schriftliche, telegrafische oder auf sonstigem elektronischen Wege (...) erfolgte Beschlussfassung [ist] unzulässig. ..." (RN 21a zu §33 BetrVG).

Du hast also Recht, wenn Du sagst, dass dieses telefonische Verfahren nicht geht.

Gruß khel

DB
Der Biber

19.11.2008 um 14:47 Uhr

@Kainil Wie Betriebsvereinbarung beschließen? Betriebsvereinbarungen werden mit dem AG abgeschlossen (verhandelt), deshalb ja "Vereinbarung" und nicht durch den BR beschlossen! Den Beschluss das ihr eine BV abschließen wollt, und den AG zu Verhandlungen über selbige auffordert den könnt, oder besser den müsst ihr fassen. Das aber in einer ordnungsgemäß einberufenen Betriebsratssitzung, sonst wird das nix weil unzulässig und unwirksam.

K
kainil

19.11.2008 um 14:54 Uhr

Hallo Biber, Betriebsvereinbarungen werden mit dem AG geschlossen,ist klar. Arbeitgeber würde diese von Verdi erarbeitete BV auch unterschreiben. Da aber noch nicht alle BR - Mitglieder diese BV kennen müssen wir da doch einen Beschluss drüber fassen, oder seh ich das falsch

DB
Der Biber

19.11.2008 um 15:10 Uhr

@Kainil Nein, das siehst Du genau richtig, klar müsst Ihr einen Beschluss fassen. Genau das habe ich ja auch geschrieben und gemeint. Aber Beschlüsse werden in einer ordentlichen BR-Sitzung gafasst, und nicht telefonisch, da hast Du vollkommen Recht (siehe Antwort 1 Erstellt am 19.11.2008 - 13:38 Uhr von khel) Ob diese BV von ver.di von Euch selbst oder von einem RA erarbeitet wurde ist egal, solange sie gut ist und zu Euch passt. Mich wundert nur das Euer AG diese BV schon kennt und die BR-Mitglieder kennen sie nicht? Recht ungewöhnlich, zumal wenn sie von ver.di kommt solltet Ihr als BR sie doch schon kennen und mindestens einmal darüber diskutiert haben (im Gremium)!?

K
khel

19.11.2008 um 15:15 Uhr

@kainil:

das siehst Du ganz richtig. Zumal die BV bei nicht ordnungsgemäßem Zustandekommen unwirksam ist.

Dazu nochmal ein Zitat aus dem Fitting, 23. Auflage RN 30 ff. zu §77 BetrVG: "...Eine BV ist unwirksam, wenn ... ihr kein ordnungsgemäßer BR-Beschluss zugrunde liegt. ..."

Zwar kann die Unwirksamkeit der BV nachträglich durch eine korrekte Bschlussfassung noch geheilt werden, aber warum sich diesen Mehraufwand machen?

Gruß khel

K
khel

19.11.2008 um 15:17 Uhr

Bis ich meinen Fitting abgetippt habe, hat Biber schon das nächste Posting fertig geschrieben. Grrr! ;-)

K
kainil

19.11.2008 um 15:17 Uhr

Hey Biber,

Die BV ist vom AG am Anfang verfasst worden, dann von der Verdi für uns überarbeitet, so das alle im BR diese im Gro kennen, nur noch nicht die überarbeitete Version. Auf die Verdi sind wir gekommen, weil der AG da erst einen Haustarif vertrag machen wollte, und das mit dem BR ja nicht geht.

Gruss Kainil

DB
Der Biber

19.11.2008 um 15:27 Uhr

@Kainil Wollt Ihr eine BV über Löhne und Gehälter abschließen, oder um was geht es in dieser BV?

K
kainil

19.11.2008 um 15:39 Uhr

Nein ist eine BV über Reduzierung der AZ von 39 auf 37,5 unter Berücksichtigung des TV

D
DonJohnson

25.11.2008 um 16:29 Uhr

Ich weiß nciht recht, ob eine solche BV rechtsgültig ist. Die Verdi wird das überprüft haben (ob ihr TV das zuläßt - siehe § 77 Abs 3 BetrVG). Aber eigentlich sollte das über einen HTV gemacht weren. Dass der AG damit so einfach einverstanden ist, wundert mcih etwas... Böse ist, wer böses denkt...

Gruß DJ

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