Befristung; Mitarbeiterin schwanger - Läuft die Befristung trotzdem aus?
wir als Betriebsräte müssen eine Entscheidung fällen. und zwar haben wir eine Mitarbeiterin welche einen befristeten Arbeitsvertrag hat welcher ausläuft. Die Mitarbeiterin in nun schwanger. Läuft die Befristung trotzdem aus?
Community-Antworten (6)
18.11.2008 um 18:45 Uhr
Welche genaue Entscheidung müßt ihr als Gremium nun fällen?
18.11.2008 um 19:03 Uhr
Oh es schreibt keiner was auf meine Provokation - ok, dann halt weiter damit. Welche Möglichkeiten habt ihr als Gremium bei solchen individualrechtlichen Entscheidungen?
18.11.2008 um 19:08 Uhr
Hund Der Vertrag endet auch bei einer Schwangerschaft wie vereinbart. Der BR hat hier keinerlei Rechte um einzugreifen. Der Vertrag läuft aus und fertig.
18.11.2008 um 19:17 Uhr
Aber mal ganz ehrlich Hund, dann könnte doch jede weibliche befristete das Gesetz umgehen dadurch dass sie schwanger wird. Das heißt also, bei einer Befristung ohne Sachgrund, könnte ich als frau dann auf einmal schwanger werden oder bei der Einstellung (was mein Recht wäre) über eine Schwangerschaft schweigen, dann wäre ich automatisch unbefristet - außerdem und das ist der Knackpunkt, ist es ein zeitlich befristeter Vertrag. Danach ist halt da aus. Bei einer Schwangerschaft dann erst recht. Kann mir nciht vorstellen, dass ein AG dann weiter befristet oder entfristet. Dennoch würde ich mir wünschen zu erfahren, wie ihr dagegen als Gremium was machen könntet. Vielleicht bist du auch ein toller Querdenker, der Lücken gefunden hat. Welche auch immer... Bitte sag mal wie du dir das vorstellst, dann sagen wir, ob es vielleicht warum und wie auch immer möglich ist oder auch nciht. Bin für alle querdenker glücklich die hier sind...
18.11.2008 um 22:31 Uhr
@ DJ
ich glaub du hast dem "Wauwi" zu heftig angebellt... Der hat den Schwanz eingeklemmt & ist weggelaufen. Schade, ich war auch schon ganz neugierig auf sein Quergedenke!!!!!!!!!
19.11.2008 um 07:22 Uhr
@all Eine klitze kleine Lücke gibt es schon.....wenn die Dame beweisen kann, dass der Vertrag nur wegen ihrer Schwangerschaft nicht verlängert wird, kann sie auf Schadenersatz klagen. Das ist allerdings sehr schwierig dar zu legen. Das könnte man z.B. nur dann, wenn üblicherweise alle anderen einen Vetrag erhalten und sie als einzige nicht.
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