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BR Seminar für Ersatzmitglied?

B
baerus
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns ist es zu Neuwahlen gekommen und ich bin jetzt Ersatzmitglied. Steht es mir als Neuling in dieser Funktion zu ein BR Seminar zu besuchen?

4.82109

Community-Antworten (9)

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raptor2

18.11.2008 um 17:24 Uhr

Ja. Steht Ihnen zu. Es gibt spezielle Seminare füe Ersatzmitglieder. Wie wollen Sie sonst Ihre Aufgaben wahrnehmen, wenn es zu einem Vertretungsfall kommt?

G
ganther

18.11.2008 um 17:29 Uhr

@raptor

eine gewagte aussage....

es hängt davon ab, wie oft das ersatzmitglied zu sitzung hinzugezogen wird.

D
DonJohnson

18.11.2008 um 18:05 Uhr

Genauer gesagt, wie häufig es zu Sitzungen hinzugezogen wird...

G
ganther

18.11.2008 um 18:15 Uhr

@don johnson

habe ich das nicht gesagt?

D
DonJohnson

18.11.2008 um 18:38 Uhr

@ ganther...

... ich hätte schwören können der wortlaut hätte anders gelautet ... "ob das ersatzmitglied zu sitzungen hinzugezogen wird... ;-)

Sollte ich mich geirrt haben: Asche auf mein Haupt - aber nciht Wörtlich bitte

R
raptor2

18.11.2008 um 19:16 Uhr

Ob meine Aussage gewagt ist, sei einmal dahin gestellt.

Bisher ist mir nichts gegenteiliges bekannt. Ich bin vom Erlebnisfall und meinen besuchten Seminaren ausgegangen.

In der Regel werden solche Seminare nicht von AG abgelehnt.

DAH
Der alte Heini

18.11.2008 um 19:17 Uhr

baerus

Seminar von der W.A.F: Betriebsverfassungsrecht für Ersatzmitglieder des Betriebsrats www.waf-seminar.de/content/seminare/showDetail.php?type=inhalt&term=12164&thirdNav=detail

D
DonJohnson

18.11.2008 um 19:23 Uhr

Kann der AG denn Seminare ablehnen oder lediglich die Notwendigkeit in Frage stellen bei EBRM? Wie ist noch mal die genaue Vorgehensweise wenn der AG das in Frage stellt? Und vor allem, ist es ncht auch eine Frage der richtigen Argumentation des Gremiums wenn das Seminar dem AG mitgeteilt wird? Also ohne jetzt was falsches zu sagen - unser AG würde es eindeutig in Frage stellen - und würde nur um dem Gremium eines ausuwischen sehr wohl die Notwendigkeit auch von anderer Stelle feststellen lassen wollen.

R
raptor2

18.11.2008 um 19:57 Uhr

Selbstverständlich kann er ablehnen. Aber was hätte er davon? Das wäre ja ein trauriges Zusammenarbeiten. Was bringt ihm das letztendlich? Gefahrlaufend vor dem ArbG zu unterliegen und vielleicht aus Rache des Gremiums in Zukunft ne Einigungsstelle reingewürgt zu bekommen.....dann wird es erst einmal traurig....das Zusammenarbeiten....

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