Erstellt am 18.11.2008 um 16:24 Uhr von raptor2
Ja. Steht Ihnen zu. Es gibt spezielle Seminare füe Ersatzmitglieder. Wie wollen Sie sonst Ihre Aufgaben wahrnehmen, wenn es zu einem Vertretungsfall kommt?
Erstellt am 18.11.2008 um 16:29 Uhr von ganther
@raptor
eine gewagte aussage....
es hängt davon ab, wie oft das ersatzmitglied zu sitzung hinzugezogen wird.
Erstellt am 18.11.2008 um 17:05 Uhr von DonJohnson
Genauer gesagt, wie häufig es zu Sitzungen hinzugezogen wird...
Erstellt am 18.11.2008 um 17:15 Uhr von ganther
@don johnson
habe ich das nicht gesagt?
Erstellt am 18.11.2008 um 17:38 Uhr von DonJohnson
@ ganther...
... ich hätte schwören können der wortlaut hätte anders gelautet ... "ob das ersatzmitglied zu sitzungen hinzugezogen wird... ;-)
Sollte ich mich geirrt haben: Asche auf mein Haupt - aber nciht Wörtlich bitte
Erstellt am 18.11.2008 um 18:16 Uhr von raptor2
Ob meine Aussage gewagt ist, sei einmal dahin gestellt.
Bisher ist mir nichts gegenteiliges bekannt. Ich bin vom Erlebnisfall und meinen besuchten Seminaren ausgegangen.
In der Regel werden solche Seminare nicht von AG abgelehnt.
Erstellt am 18.11.2008 um 18:17 Uhr von Der alte Heini
baerus
Seminar von der W.A.F:
Betriebsverfassungsrecht für Ersatzmitglieder
des Betriebsrats
www.waf-seminar.de/content/seminare/showDetail.php?type=inhalt&term=12164&thirdNav=detail
Erstellt am 18.11.2008 um 18:23 Uhr von DonJohnson
Kann der AG denn Seminare ablehnen oder lediglich die Notwendigkeit in Frage stellen bei EBRM? Wie ist noch mal die genaue Vorgehensweise wenn der AG das in Frage stellt? Und vor allem, ist es ncht auch eine Frage der richtigen Argumentation des Gremiums wenn das Seminar dem AG mitgeteilt wird? Also ohne jetzt was falsches zu sagen - unser AG würde es eindeutig in Frage stellen - und würde nur um dem Gremium eines ausuwischen sehr wohl die Notwendigkeit auch von anderer Stelle feststellen lassen wollen.
Erstellt am 18.11.2008 um 18:57 Uhr von raptor2
Selbstverständlich kann er ablehnen. Aber was hätte er davon? Das wäre ja ein trauriges Zusammenarbeiten. Was bringt ihm das letztendlich? Gefahrlaufend vor dem ArbG zu unterliegen und vielleicht aus Rache des Gremiums in Zukunft ne Einigungsstelle reingewürgt zu bekommen.....dann wird es erst einmal traurig....das Zusammenarbeiten....