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Zwei Fragen zu JAV - erst wenn man 26 ist darf man sich nicht mehr aufstellen lassen oder sobald man 25 ist?

T
Tuna
Nov 2016 bearbeitet

So hallo,

wie ist das nun genau mit dem Alter 25? Wenn man z.B. 25 Jahre und 9 Monate alt ist, darf man sich zum JAV aufstellen lassen oder nicht? In den Regelungen steht: "Wählbar sind alle Arbeitnehmer des Betriebes, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben § 60 Abs. 2)."

Heißt dass, erst wenn man 26 ist darf man sich nicht mehr aufstellen lassen oder sobald man 25 ist?

Und die zweite Frage wäre, ob der Betrieb einen übenehmen muss wenn man Jugendvertreter ist? Habe was gelesen, dass man dazu ein Schreiben an den Betrieb geben muss, indem man verkündet übenommen zu werden und das dann sicher wäre. Ist das so korrekt?

Danke Gruß Michael

8.95902

Community-Antworten (2)

M
Mona-Lisa

18.11.2008 um 06:05 Uhr

@Tuna, am 25. Geburtstag ist Ende!

Der Arbeitsplatz ist als sicher anzusehen, wenn dein AG nicht vor Gericht nachweisen kann, dass er keinen hat. § 78a BetrVG, lies dir die Kommentierungen durch!

RS
Red Shark

18.11.2008 um 15:24 Uhr

Hi Tuna,

der § 78 a BetrVG ist auf jeden Fall die richtige Adresse, wenn du dich zur Übernahme erkundigen willst - da ist auch ein formales Verfahren zu beachten, du musst die Übernahme beantragen.

Zum Alter: Dein 25. Lebensjahr beendest du an deinem 25.(!!!) Geburtstag, deshalb darfst du dich bis genau einen Tag vor diesem Geburtstag aufstellen lassen, danach nicht mehr.

Viele Grüße!

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