unsere firma geht demnächst in kuzarbeit. gespräche wurden schon mit dem arbeitsamt geführt (ohne BR)
welche rechte hatt der BR in. dieser angelegenheit?auf was müßen wir besonders achten?können wir eine aufstockung des kurzarbeitgeldes beschließen?
DANKE FÜR EURE MÜHE
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Arbeitsrecht Teil 2
So setzen Sie Arbeitnehmerschutzrechte erfolgreich durch