Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch BV?
hallo,
unsere firma geht demnächst in kuzarbeit. gespräche wurden schon mit dem arbeitsamt geführt (ohne BR) welche rechte hatt der BR in. dieser angelegenheit?auf was müßen wir besonders achten?können wir eine aufstockung des kurzarbeitgeldes beschließen?
DANKE FÜR EURE MÜHE
Community-Antworten (1)
17.11.2008 um 21:42 Uhr
@orci, 1., nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG Mitbestimmung.... 2., gibt es einen TV? 3., holt euch Hilfe bei der GEW. 4., beschliessen könnt ihr viel.......und ich beschliesse Papst zu werden....
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