Erstellt am 17.11.2008 um 11:06 Uhr von raptor2
Was ist mit dauerhaft krank gemeint??
Wie lange??
Erstellt am 17.11.2008 um 12:38 Uhr von Renate
für "immer"; der Kollege wird seine Tätigkeiten nie wieder ausüben können.
Erstellt am 17.11.2008 um 14:11 Uhr von chicca-No03
@renate
Wir haben das selbe Problem, aber Neuwahlen werden deswegen nicht angestrebt. Solange euer kranker Kollege nicht zurücktritt, stellt das Ganze eigentlich kein Problem dar. Beschlüße können trotzdem gefasst werden, auch sonst entstehen dadurch keine wirklichen Nachteile oder Probleme.
Erstellt am 17.11.2008 um 14:12 Uhr von Rapper22
@Renate,
solange der Kollege nicht zurückgetreten ist, bleibt der BR so bestehen, also keine Neuwahl.
Erst wenn er sein Amt aus gesundheitlichen Gründen niederlegt, müsst Ihr eine Neuwahl des BR durchführen.
Es könnte ja auch sein, dass er eine andere Tätigkeit in eurem Betrieb aufnehmen kann, wenn er wieder halbwegs gesund ist.
MfG
Rapper22
Erstellt am 17.11.2008 um 14:20 Uhr von Renate
Danke an chicca-No03 und Rapper22.
Wir versuchen jetzt mit 6/7 Kraft weiterzumachen. Unser erkrankter Kollege wird wohl nie mehr in der Lage sein, zurückzutreten oder eine Tätigkeit bei uns aufzunehmen.
Aber ich habe gesehen, dass auch in anderen Betriebsräten die Nachrücker ausgehen...
Vielen Dank
Renate