Feiertagsarbeit während BR-Seminar - Steht diesen die Zeit zu?
Hallo,
von unserem BR sind zwei Mitglieder zu einem BR1 Seminar gefahren. Der letzte Seminartag war Freitag der 31.10.,also Feiertag in Sachsen-Anhalt,so daß alle anderen Mitarbeiter unserer Firma frei hatten nur die beiden nicht da sie ja auf Seminar waren. Steht diesen nun die Zeit zu oder wie verhält es sich in diesem Fall?
Community-Antworten (7)
17.11.2008 um 11:06 Uhr
Wo waren sie denn zum Seminar? Wenn sie ausserhalb von Sachsen-Anhalt waren, hatten sie kein Feiertag. Es wäre dann ein ganz normaler Arbeitstag für sie. Dementsprechend kriegen sie den Seminartag bezahlt.
MfG
Rapper22
17.11.2008 um 11:53 Uhr
@rapper
sicher? ist das nicht betriebsratsbedingt?
17.11.2008 um 12:02 Uhr
@ganther,
deshalb ja meine Frage, wo die Beiden zum Seminar waren. Es gilt immer der Arbeits- oder hier der Semianrort. Wenn sie in einem anderen Bundesland waren, wo der 31.10. kein Feiertag ist, gilt dieser Tag als normaler Arbeitstag. Dementsprechend gibt es dann auch keinen Anspruch auf Feiertagszuschläge.
MfG
Rapper22
17.11.2008 um 12:11 Uhr
Also m.E. ist Betriebsratsarbeit immer als Arbeitszeit zu werten. Kenne nichts was dagegen stehen sollte.
Zuschläge wird es sicher keine geben. Aber die Zeit ist als Arbeitszeit abzurechnen.
17.11.2008 um 13:04 Uhr
Ich glaube, Scaler73 will wissen, ob die Zeit als Mehrarbeit gewertet werden kann. Den Feiertag bekommen die MAs, die am Betriebssitz sind, ja auch bezahlt.
17.11.2008 um 13:43 Uhr
genau richtig,ich möchte wissen ob die Seminarstunden als Mehrarbeitsstunden betrachtet werden können,da die anderen MA diese Feiertagsstunden bezahlt bekommen,wie die beiden Seminarteilnehmer,aber zu Hause bleiben können,wobei die beiden MA am Seminar beschäftigt waren.
17.11.2008 um 14:59 Uhr
@Scalar73,
warum als Mehrstunden? Wenn die Beiden, wie ich schon geschrieben habe, in einem anderen Bundesland zum Seminar waren, wo es diesen Feiertag nicht gibt, dann gelten diese Stunden als Arbeitsstunden und müssen bezahlt werden. Es gilt in dem Fall die Gesetzlichkeit in dem Bundesland, in dem sie das Seminar besuchen. Sollte dort auch der 31.10. Feiertag sein, wäre garantiert an dem Tag kein Seminar gewesen. Sie müssen also die Stunden bezahlt bekommen. Sie können aber nicht einen Ausgleichstag verlangen, da ja in Sachsen-Anhalt Feiertag war.
MfG
Rapper22
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