Erstellt am 17.11.2008 um 10:06 Uhr von Rapper22
Wo waren sie denn zum Seminar?
Wenn sie ausserhalb von Sachsen-Anhalt waren, hatten sie kein Feiertag. Es wäre dann ein ganz normaler Arbeitstag für sie. Dementsprechend kriegen sie den Seminartag bezahlt.
MfG
Rapper22
Erstellt am 17.11.2008 um 10:53 Uhr von ganther
@rapper
sicher? ist das nicht betriebsratsbedingt?
Erstellt am 17.11.2008 um 11:02 Uhr von Rapper22
@ganther,
deshalb ja meine Frage, wo die Beiden zum Seminar waren. Es gilt immer der Arbeits- oder hier der Semianrort. Wenn sie in einem anderen Bundesland waren, wo der 31.10. kein Feiertag ist, gilt dieser Tag als normaler Arbeitstag.
Dementsprechend gibt es dann auch keinen Anspruch auf Feiertagszuschläge.
MfG
Rapper22
Erstellt am 17.11.2008 um 11:11 Uhr von raptor2
Also m.E. ist Betriebsratsarbeit immer als Arbeitszeit zu werten. Kenne nichts was dagegen stehen sollte.
Zuschläge wird es sicher keine geben. Aber die Zeit ist als Arbeitszeit abzurechnen.
Erstellt am 17.11.2008 um 12:04 Uhr von see-see
Ich glaube, Scaler73 will wissen, ob die Zeit als Mehrarbeit gewertet werden kann. Den Feiertag bekommen die MAs, die am Betriebssitz sind, ja auch bezahlt.
Erstellt am 17.11.2008 um 12:43 Uhr von Scalar73
genau richtig,ich möchte wissen ob die Seminarstunden als Mehrarbeitsstunden
betrachtet werden können,da die anderen MA diese Feiertagsstunden bezahlt bekommen,wie die beiden Seminarteilnehmer,aber zu Hause bleiben können,wobei
die beiden MA am Seminar beschäftigt waren.
Erstellt am 17.11.2008 um 13:59 Uhr von Rapper22
@Scalar73,
warum als Mehrstunden? Wenn die Beiden, wie ich schon geschrieben habe, in einem anderen Bundesland zum Seminar waren, wo es diesen Feiertag nicht gibt, dann gelten diese Stunden als Arbeitsstunden und müssen bezahlt werden. Es gilt in dem Fall die Gesetzlichkeit in dem Bundesland, in dem sie das Seminar besuchen. Sollte dort auch der 31.10. Feiertag sein, wäre garantiert an dem Tag kein Seminar gewesen.
Sie müssen also die Stunden bezahlt bekommen. Sie können aber nicht einen Ausgleichstag verlangen, da ja in Sachsen-Anhalt Feiertag war.
MfG
Rapper22