Mitspracherecht bei Arbeitsverträgen?
Hallo erst mal!!
Meine frage. dürfen wir (BR) bei der erstellung von Arbeitsverträgen mitwirken?bzw Mitspracherecht, die Antwort hierauf vieleicht mit &, in vielen neu abgeschloßenen Arbeitsverträgen steht , ich verpflichte mich zu Überstunden an Samstagen und Sonntagen. Unsere GL sagt dies seihen Musterverträge und man könne das nicht streichen. Meiner Meinung nach sind das Unwirksame Klauseln. Für Antworten im voraus habt Dank.
Dynkie
Community-Antworten (2)
16.11.2008 um 16:10 Uhr
Gilt für den Betrieb ein TV? Wenn ja was steht dort zum Them "Mehrarbeit"? An sonsten hercht Vertragsfreiheit. AG und AN dürfen hier also sich einigen was in den ArbV enthalten ist. Der BR kann nur die Vorlage der ausgefüllten ArbV verlangen um z.B. die Einhaltung des Nachweisgesetz prüfen zu können. Doch es ist ja auch so, auch wenn der AN sich im ArbV zur Mehrarbeit verpflichtet, muss der BR ja jeder einzelenen Stunde Mehrarbeit zustimmen. Also ohne Zustimmung durch den BR keine Mehrarbeit. Notfalls auch per gereichtl. Verfügung (Beschlussverfahren)
Hier ist Schulung angesagt, also dringend entsprechenden Beschluss im Gremium zur Teilnahme und dann hier bei WAF die entsprechenden Seminare belegen.
Schaue aber auch einmal hier: http://www.arbeitgeber.org/mitbestimmung/soziale-angelegenheiten/topnews05485.html http://www.arbeitsratgeber.com/arbeitsvertrag_0024.html
16.11.2008 um 23:04 Uhr
@frager ...die 169te
"Hier ist Schulung angesagt, also dringend entsprechenden Beschluss im Gremium zur Teilnahme und dann hier bei WAF die entsprechenden Seminare belegen."
Hallo? Wie sieht denn dein Arbeitsvertrag in Punkto Provision aus?
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