Erstellt am 16.11.2008 um 15:10 Uhr von frager1
Gilt für den Betrieb ein TV? Wenn ja was steht dort zum Them "Mehrarbeit"? An sonsten hercht Vertragsfreiheit. AG und AN dürfen hier also sich einigen was in den ArbV enthalten ist.
Der BR kann nur die Vorlage der ausgefüllten ArbV verlangen um z.B. die Einhaltung des Nachweisgesetz prüfen zu können.
Doch es ist ja auch so, auch wenn der AN sich im ArbV zur Mehrarbeit verpflichtet, muss der BR ja jeder einzelenen Stunde Mehrarbeit zustimmen. Also ohne Zustimmung durch den BR keine Mehrarbeit. Notfalls auch per gereichtl. Verfügung (Beschlussverfahren)
Hier ist Schulung angesagt, also dringend entsprechenden Beschluss im Gremium zur Teilnahme und dann hier bei WAF die entsprechenden Seminare belegen.
Schaue aber auch einmal hier: http://www.arbeitgeber.org/mitbestimmung/soziale-angelegenheiten/topnews05485.html
http://www.arbeitsratgeber.com/arbeitsvertrag_0024.html
Erstellt am 16.11.2008 um 22:04 Uhr von Immie
@frager
...die 169te
"Hier ist Schulung angesagt, also dringend entsprechenden Beschluss im Gremium zur Teilnahme und dann hier bei WAF die entsprechenden Seminare belegen."
Hallo? Wie sieht denn dein Arbeitsvertrag in Punkto Provision aus?